Vermessungsantrag

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Vermessungsantrag ohne ausfüllen & senden

Leistungsauswahl & Beratung – Haff Vermessung
53.5806° N  13.9389° E
GK / ETRS89 · UTM32N
Leistungsauswahl

Welche Vermessung brauchen Sie?

Wählen Sie unten die passende Leistung – wir zeigen Ihnen direkt, was dazugehört, und begleiten Sie bei Grenzfeststellung und Teilung Schritt für Schritt über die Flurstückskarte. So kommen Sie über den Laufzettel Ihrer Baufirma direkt zur richtigen Beratung.

Unsere Leistungen im Überblick

Ein oder mehrere Felder auswählen – die Auswahl wird unten gesammelt und kann direkt in den Vermessungsantrag übernommen werden.

Flurstück auf der Karte finden

Suchen Sie über Adresse oder Gemarkung / Flur / Flurstücksnummer – die Karte springt automatisch zum Flurstück.

Kartengrundlage: OpenStreetMap-Mitwirkende · Orthofoto & Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V · Klicks auf Flurstücke fragen live beim ALKIS-Dienst des Landes ab.
Geodaten: Land Mecklenburg-Vorpommern, Datenlizenz Deutschland – Zero · © GeoBasis-DE/M-V · Adresssuche: © OpenStreetMap-Mitwirkende (Nominatim)
Einbindung in euer Vermessungsantrag-Formular (für Entwickler / intern)

Euer Antragsformular ist kein Elementor-natives Formular, sondern ein eigenes HTML/JS-Formular (vermessungsantrag-formular__9_.html). Diese Seite hier übergibt die Auswahl deshalb als Base64-JSON über ?auswahl=... sowie zusätzlich in sessionStorage["haffVermessungAuswahl"].

Passendes Empfänger-Skript für die reale Feldstruktur des Formulars (Feldnamen ast_*, ah_*, fl_*) liefere ich als zweite Datei vermessungsantrag-formular__9_vorbefuellt.html mit – einfach den bestehenden Code im Elementor-HTML-Widget durch diese Version ersetzen. Zuordnung:

  • Grenzfeststellung → Checkbox ah_grenzfeststellung
  • Teilung → Checkbox ah_zerlegung + ah_zerlegung_flaeche (aus dem Umringspolygon)
  • Gebäudeeinmessung → Checkbox ah_gebaeude
  • Amtlicher Lageplan / Grob- / Feinabsteckung → kein eigenes Amtshandlungs-Kästchen im amtlichen Formular (keine hoheitliche Katasteramtshandlung) → wird als Freitext ins Feld vorhaben übernommen, damit nichts verloren geht, aber nichts falsch angehakt wird
  • Adresse (Suche/Reverse-Geocoding) → Feld lage
  • Flurstücke (Grenzfeststellung: je Klick eine Zeile; Teilung: das Ursprungsflurstück) → Tabelle „2. Betroffene Flurstücke" (fl_gemeinde[], fl_gemarkung[], fl_flur[], fl_flurstuecke[]), inkl. automatischem Hinzufügen weiterer Zeilen

Geodaten-Status (geprüft am 29.07.2026): Orthofoto läuft über den Dienst adv_dop, Layer WMS_MV_DOP (per GetCapabilities verifiziert). Die ALKIS-Flurstücke laufen über den INSPIRE-Dienst inspire_cp_alkis_view, Layer cp:CadastralParcel (bundesweit einheitlicher INSPIRE-Name). Dieser INSPIRE-Dienst kennt keine getrennten Felder für Gemarkung/Flur/Flurstücksnummer, sondern nur ein zusammengesetztes „label"-Feld – die Freitextsuche und das automatische Auslesen beim Anklicken arbeiten deshalb bestmöglich mit diesem Feld. Adresssuche und manuelles Anklicken auf der Karte funktionieren davon unabhängig zuverlässig.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf - wir beantworten Ihnen gern Ihre Anfragen.

Warum Haff Vermessung?

Mit über 28 Jahren Erfahrung, moderner Messtechnik und fundiertem Fachwissen stehen wir für Präzision, Neutralität und Vertrauen.

Als erfahrenes Vermessungsbüro sind wir in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in den Regionen Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow, Löcknitz, Strasburg und Anklam, für Sie tätig.

Haff Vermessung – Ihr Partner für Kataster- und Grundstücksvermessung in Mecklenburg-Vorpommern.

Wichtig zu wissen

Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Vermessung.

Was macht ein Vermessungsbüro eigentlich?

Ein Vermessungsbüro führt präzise Messungen von Grundstücken, Gebäuden, Straßen und Geländen durch. Die gesammelten Daten werden genutzt, um exakte Pläne zu erstellen, Grenzen zu dokumentieren oder Bauvorhaben vorzubereiten. Vermessungsbüros arbeiten eng mit Bauherren, Architekten und Behörden zusammen, damit die Planungen rechtlich abgesichert sind und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Bei einer Katastervermessung werden Grundstücksgrenzen genau vermessen und amtlich dokumentiert. Diese Vermessung ist rechtlich verbindlich und wird beim Katasteramt hinterlegt. Sie dient dazu, die genaue Lage und Größe eines Grundstücks festzustellen, Grenzkonflikte zu vermeiden und das Grundbuch korrekt zu führen. Für Grundstücksteilungen oder Neubauten ist sie oft erforderlich.

Eine Vermessung wird in verschiedenen Situationen notwendig, zum Beispiel:

  • Wenn Sie ein neues Haus oder einen Anbau planen,
  • Bei Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn,
  • Wenn ein Grundstück geteilt oder verkauft werden soll,
  • Für den Bauantrag, da Behörden exakte Lagepläne verlangen.
    Sie sorgt dafür, dass alle Daten korrekt und rechtlich anerkannt sind.

Amtliche Katastervermessungen dürfen neben Katasterämtern nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchführen. Diese Fachleute haben die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und rechtliche Befugnis, Grenzen verbindlich zu vermessen und die Ergebnisse beim Katasteramt einzureichen. Vermessungen von Privatpersonen oder Firmen ohne Zulassung sind rechtlich nicht bindend.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Grundstücksgröße, Lage, Art der Vermessung und Aufwand. In Mecklenburg-Vorpommern gelten dafür die Regelungen der Vermessungskostenordnung. Ein kleines Grundstück kann oft günstiger vermessen werden, bei größeren oder schwer zugänglichen Flächen steigen die Kosten entsprechend. Wir erstellen für jeden Auftrag ein individuelles und transparentes Angebot, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Die eigentliche Messung vor Ort dauert in der Regel nur wenige Stunden, kann aber je nach Grundstücksgröße oder Gelände variieren. Danach müssen die Daten bearbeitet, geprüft und an das Katasteramt übermittelt werden. Insgesamt kann der gesamte Prozess – je nach Behörde und Aufwand – mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand, damit Sie planen können.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie persönlich anwesend sind. Allerdings kann Ihre Anwesenheit hilfreich sein, um offene Fragen direkt vor Ort zu klären, den Verlauf der Grenzpunkte zu besprechen oder eventuelle Besonderheiten Ihres Grundstücks zu erläutern. So stellen wir sicher, dass die Vermessung genau Ihren Vorstellungen entspricht.

Wenn Grundstücksgrenzen unklar sind oder von alten Unterlagen abweichen, führen wir eine Grenzwiederherstellung durch. Dabei prüfen wir alle amtlichen Dokumente, vermessen das Gelände und markieren die Grenze wieder korrekt. Anschließend werden die Ergebnisse beim Katasteramt eingetragen, sodass die Grenze rechtlich abgesichert ist und spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Ja. Vermessungsbüros erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Bauantrag, wie z. B. Lagepläne, Flurpläne oder Abmarkungspläne. Wir stimmen die Pläne bei Bedarf direkt mit dem Bauamt ab, damit Sie die Genehmigung zügig erhalten. So haben Sie einen Ansprechpartner für die komplette Vermessungsseite Ihres Bauprojekts.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular beauftragen. Wir vereinbaren einen Termin, prüfen die Unterlagen und beraten Sie kostenlos zu Ablauf, benötigten Unterlagen und den voraussichtlichen Kosten. Danach erstellen wir ein verbindliches Angebot und führen die Vermessung professionell durch.

Regional verwurzelt – bundesweit im Einsatz. Unser Büro ist in Mecklenburg-Vorpommern fest etabliert, insbesondere in den Regionen Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg und Anklam. Gleichzeitig sind wir für ingenieurtechnische Vermessungen im gesamten Bundesgebiet tätig.