Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)?
Der § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) ist eine neue, befristete Sonderregelung, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll besonders den Wohnungsbau beschleunigen: Kommunen können mit ihrer Zustimmung von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen.
Ziele und Vorteile
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Ein Bebauungsplan ist in einigen Fällen nicht mehr notwendig, wenn die Kommune zustimmt.
- Mehr Flexibilität bei Wohngebäuden: Es können neue Wohnbauten errichtet, bestehende Gebäude umgenutzt oder aufgestockt werden, um Wohnraum zu schaffen.
- Nutzung von Innenentwicklungspotenzial: Vor allem in dicht bebauten oder „angespannten“ Wohnungsmärkten soll der Bau-Turbo helfen, vorhandene Flächen effizienter zu nutzen.
- Soziale Infrastruktur möglich: Auch Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Läden, die den Bewohnern dienen, können unter bestimmten Bedingungen realisiert werden.
Kritik & Risiken
- Es gibt Bedenken, dass durch den Bau-Turbo städtische Fehlentwicklungen entstehen könnten – etwa mehr Bau an ungeeigneten Standorten.
- Es besteht das Risiko von Spekulation, wenn Investoren Projekte sehr schnell umsetzen, ohne genug Rücksicht auf Stadtstruktur oder Infrastruktur zu nehmen.
- Nicht alle Verbände sehen den Turbo positiv: Manche fordern z. B. verbindliche Verpflichtungen zu sozialem Wohnungsbau bei Anwendung von § 246e.
- Die Ermessensspielräume der Kommunen könnten unterschiedlich genutzt werden – nicht immer ist klar, wann genau eine Abweichung „erforderlich“ ist.
Fazit
Der § 246e BauGB („Bau-Turbo“)” ist ein ambitioniertes Instrument, um den dringend benötigten Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Er bietet neue Möglichkeiten für Wohnungsunternehmen und Städte, schneller und flexibler zu bauen. Gleichzeitig bleibt er nicht vollkommen regulierungsfrei – öffentliche Interessen, Nachbarn und baurechtliche Mindeststandards müssen weiterhin berücksichtigt werden.
Da die Regelung auf fünf Jahre (bis 2030) befristet ist und als „Experimentierklausel“ gedacht ist, wird genau beobachtet werden, wie effektiv und verantwortungsvoll er eingesetzt wird.