Haff Vermessung

Vermessungsbüro für Ueckermünde & die Haff-Region ÖbVI

Vermessungsstelle

M. Eng. Kathi Schwarzkopp

Post vom Katasteramt erhalten? Wir erledigen Ihre Gebäudeeinmessung!

Sie haben eine Aufforderung vom Katasteramt für die Gebäudeeinmessung Ihres Wohnhauses oder Nebengebäude erhalten? Wir als öffentlich bestelles Vermessungsbüro übernehmen die amtliche Gebäudeeinmessung für Sie!

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Warum? Gesetzliche Pflicht in MV (§ 28 GeoVermG) für alle Neubauten & Anbauten z.B. Wohnhaus, Garage, Nebengebäude die nach dem 12. August 1992 gebaut wurden.
  • Wo? Wir sind Ihr Vermessungsbüro für Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Eggesin, Anklam, Löcknitz, Penkun, Ducherow & Strasburg (Um).
  • Kosten? Festgelegt nach der amtlichen Gebührenordnung (VermKostVO M-V).
  • Ihr Vorteil: 10 % Rabatt auf die Gebühr, wenn wir bereits Ihren Lageplan oder die Absteckung erstellt haben!

Gebäudeeinmessung in Vorpommern-Greifswald – Ihr regionales Vermessungsbüro

Ob in Pasewalk, Anklam, Torgelow, in den Gemeinden Ducherow, Strasburg, Löcknitz, Penkun oder rund um Ueckermünde das Stettiner Haff oder Uecker-Randow-Region:
Viele Eigentümer erhalten aktuell eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung vom Katasteramt.

Wir sorgen dafür, dass Sie dieser Pflicht fristgerecht, korrekt und ohne Aufwand nachkommen.

Warum ist die Gebäudeeinmessung Pflicht?

Nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V) müssen alle Gebäude eingemessen werden, die nach dem 12.08.1992 errichtet wurden oder im Grundriss verändert wurden (Anbau, Erweiterung). 

Die Katasterämter gleichen regelmäßig Luftbilder mit der amtlichen Liegenschaftskarte ab.
Werden Abweichungen festgestellt, z. B. in Pasewalk Strasburg, Ueckermünde oder Eggesin, folgt eine schriftliche Aufforderung.

Welche Gebäude sind einmessungspflichtig?

  • Wohnhäuser & Anbauten
  • Garagen & Carports ab 30 m² Grundfläche
  • Gartenhäuser & massive Nebengebäude
  • Gewerbehallen und Betriebsgebäude
  • Windkraftanlagen

Der Ablauf – in 5 Schritten

  1. Beauftragung
    Sie beauftragen uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).
  2. Vermessung vor Ort
    Aufnahme Ihres Gebäudes in Pasewalk, Strasburg oder Ueckermünde.
  3. Auswertung
    Erstellung der Vermessungsschriften
  4. Katasterfortführung
    Direkte Übermittlung an das zuständige Katasteramt
  5. Abschluss
    Sie erhalten den offiziellen Nachweis der Gebäudeeinmessung.

Kosten der Gebäudeeinmessung in M-V

Die Gebühren sind landesweit einheitlich gesetzlich festgelegt
und richten sich nach dem Gebäudewert.

Berechnungsgrundlage

Gebäudewert bis 40.000€460€
Gebäudewert bis 500.000€1.030€
Gebäudewert bis 1.000.000€1.640€
Gebäudewert bis 2.500.000€2.650€

Die genannten Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

Haben wir bereits den Lageplan zum Bauantrag oder die Absteckung erstellt, erhalten Sie 10 % Nachlass auf die Einmessungsgebühr (Tarifstelle 13.1.3 VermKostVO M-V).

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Dann herzlich willkommen bei der Haff-Vermessung!