Gebäudeeinmessungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern – was jetzt zu tun ist

Gebäudeeinmessungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern – was jetzt zu tun ist

Wenn Sie vom Landkreis/ Katasteramt ein Schreiben zur Durchführung der Gebäudeeinmessungspflicht für Ihr Wohnhaus, Ihre Garage oder ein anderes Bauwerk erhalten haben, besteht Handlungsbedarf. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald – z.B. in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Löcknitz und Strasburg erhalten aktuell viele Bauherren entsprechende Aufforderungen zur Durchführung der amtlichen Gebäudeeinmessung.

Die Gebäudeeinmessung dient der Aktualisierung des amtlichen Liegenschaftskatasters und ist gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V) verpflichtend. Sie muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes durchgeführt werden.

Was bedeutet die Gebäudeeinmessungspflicht?

  • Neu errichtete oder veränderte Gebäude müssen amtlich vermessen werden
  • Die Vermessungsdaten werden im Liegenschaftskataster eingetragen
  • Die Vermessung darf ausschließlich durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) oder das Katasteramt erfolgen
  • Ziel ist die exakte Grundstücks- und Gebäudedokumentation zur Sicherung von Eigentumsrechten sowie für Bau- und Planungszwecke

Durch den aktuellen Breitbandausbau zum Beispiel in den Regionen wie Pasewalk, Torgelow, Eggesin, Ueckermünde, Anklam, Löcknitz Penkun und Strasburg ist die Aktualität des Gebäudebestandes zur Planung der Hausanschlüsse essenziell.

Sie haben ein Schreiben vom Katasteramt erhalten?

Dann sollten Sie jetzt handeln.
Die Vermessung muss beauftragt werden – ansonsten kann der Landkreis kostenpflichtige Maßnahmen einleiten.

Melden Sie sich bei uns im Vermessungsbüro

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Bauherren zum Beispiel aus Pasewalk, Torgelow, Eggesin, Ueckermünde, Anklam, Löcknitz, Penkun, Strasburg und umliegenden Gemeinden inklusive:

✔ Vermessung des Gebäudes vor Ort
✔ Erstellung und Einreichung der Vermessungsunterlagen
✔ Kommunikation mit dem Katasteramt
✔ Unterstützung bei Rückfragen und Fristen

So einfach geht’s

  1. Schreiben vom Katasteramt erhalten
  2. Vermessungsbüro Haff Vermessung // ÖbVI K. Schwarzkopp kontaktieren
  3. Vermessungstermin vereinbaren
  4. Den Rest erledigen wir für Sie