Amtliche Vermessung im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Ihr ÖbVI in Jatznick

Vermessungsarbeiten im Baugebiet durch Haff Vermessung Jatznick – ÖbVI im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Amtliche Vermessung im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Ihr ÖbVI in Jatznick

Bei Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Grenzstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mitwirkung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) gesetzlich verankert. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung mit Sitz in 17309 Jatznick führt diese hoheitlichen Aufgaben im südlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie in den angrenzenden Regionen durch.

Als Beliehene des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten wir die Rechtssicherheit Ihrer Grundstücksdaten und sorgen für die korrekte Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenfelder

Die Tätigkeiten eines Vermessungsbüros in MV sind durch das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (GeoVermG M-V) klar definiert. Unser Büro in Jatznick deckt das gesamte Spektrum der amtlichen und technischen Vermessung ab.

1. Die Gebäudeeinmessungspflicht (§ 28 GeoVermG M-V)

Nach Abschluss eines Bauvorhabens (Neubau oder Grundrissveränderung) sind Eigentümer verpflichtet, die Einmessung des Gebäudes zu veranlassen. Diese dient der Aktualität der Liegenschaftskarte. Wir führen diese Einmessungen fachgerecht durch und übermitteln die Daten direkt an die zuständigen Katasterbehörden, beispielsweise in Greifswald.

2. Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag

Für die Erteilung einer Baugenehmigung fordern die Bauaufsichtsbehörden (z. B. in Pasewalk) einen amtlichen Lageplan. Dieser enthält neben den Katasterdaten auch Informationen über Topographie, Baulasten und die geplante Bebauung unter Berücksichtigung der Abstandsflächen.

3. Grenzfeststellung und Grenzanzeige

Unklarheiten über den Grenzverlauf können durch eine amtliche Grenzanzeige oder eine formelle Grenzfeststellung beseitigt werden. Dies schafft Planungssicherheit für Bauvorhaben oder beim Errichten von Einfriedungen.

4. Teilungsvermessung

Die Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Flurstücke ist eine hoheitliche Aufgabe. Eine Teilungsvermessung ist immer dann erforderlich, wenn Teilflächen veräußert, belastet oder baulich unterschiedlich genutzt werden sollen. Im Rahmen eines Grenztermins werden die neuen Grenzen vor Ort festgelegt, abmarkiert und den Beteiligten bekannt gegeben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Liegenschaftskatasters und die anschließende Eintragung im Grundbuch.

5.. Absteckung und Schnurgerüst (Bauvermessung)

Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist die präzise Übertragung der Planung in die Örtlichkeit unerlässlich.

Grobabsteckung: Hierbei werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes für den Erdaushub markiert.

Feinabsteckung / Schnurgerüst: Nach dem Erdaushub erfolgt die zentimetergenaue Absteckung der Außenkanten auf das Schnurgerüst. Dies stellt sicher, dass das Gebäude exakt an der genehmigten Position und unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen errichtet wird. Über die Feinabsteckung wird eine amtliche Bescheinigung zur Vorlage beim Bauamt erstellt.

Von Jatznick bis zum Stettiner Haff

Durch unseren Standort in 17309 Jatznick bieten wir eine zeitnahe Betreuung für den südlichen Bereich von Vorpommern-Greifswald. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere folgende Orte und deren Umland:

  • Pasewalk (Amt Uecker-Randow-Tal)

  • Strasburg (Uckermark)

  • Torgelow und Eggesin

  • Ueckermünde und die Gemeinden am Stettiner Haff

  • Anklam und Ducherow

Die räumliche Nähe ermöglicht eine fundierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und eine zeitnahe Abwicklung der Außentermine vor Ort.

Transparente Gebührenstruktur in MV

Die Vergütung für amtliche Vermessungsleistungen ist in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich geregelt. Die Vermessungskostenordnung (VermKostVO M-V) stellt sicher, dass für die gleichen Leistungen landesweit einheitliche Gebühren erhoben werden. Dies garantiert eine objektive und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch alle zugelassenen Vermessungsstellen.

Kontakt und Beratung

Für fachliche Rückfragen zu Ihrem Bauvorhaben oder zur Klärung von Grenzfragen steht Ihnen unser Team in Jatznick gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Beratung hilft, die notwendigen Vermessungsschritte optimal in Ihren Zeitplan zu integrieren.

Haff Vermessung Straße der Einheit 7 17309 Jatznick


Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 039741 80467


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