Was kostet eine Vermessung?

Was kostet eine Vermessung? Wer bezahlt die Vermessung?

Informationen für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun, Friedland und Mecklenburg Vorpommern.

Wer in Vorpommern-Greifswald bauen, ein Grundstück teilen oder Grenzen klären möchte, sucht meist nach klaren Antworten auf zwei Fragen:

  • Was kostet eine Vermessung?

  • Wer bezahlt die Vermessung?

Die Antworten sind eindeutig geregelt – und nicht Verhandlungssache.

Was kostet eine Vermessung?

Die Kosten für amtliche Vermessungsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich festgelegt.
Grundlage ist die Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V).

➡️ Das bedeutet:

  • keine freien Preise
  • keine Rabatte
  • keine Pauschalen „nach Gefühl“

 

➡️ Die Gebühren richten sich nach:

  • Art der Vermessung
  • Grundstücks- oder Gebäudewert
  • Umfang und Aufwand der Arbeiten

Typische Vermessungsleistungen und Kostenrahmen

Gebäudeeinmessung – Kosten

Pflicht nach Neubau oder baulicher Veränderung.
Das Gebäude wird ins amtliche Liegenschaftskataster eingetragen.

???? Kosten:
abhängig vom Gebäudewert


Grenzfeststellung – Kosten

Erforderlich bei unklaren oder strittigen Grundstücksgrenzen.

???? Kosten:
abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert


Teilungsvermessung – Kosten

Notwendig bei Grundstücksteilung für Kauf, Verkauf oder Bebauung.

???? Kosten:
abhängig von Bodenrichtwert, Flurstücksfläche, Anzahl der neuen Flurstücke


Amtlicher Lageplan zum Bauantrag – Kosten

Voraussetzung für Baugenehmigung.

???? Kosten:
abhängig vom Bauvorhaben.

Wer bezahlt die Vermessung?

Grundsatz:
➡️ Die Vermessung bezahlt immer der Antragsteller.

Konkret:

  • Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer bezahlt die Gebäudeeinmessung
  • Grundstückseigentümer (Veräußerer) oder Käufer (Erwerber) bezahlt Teilungsvermessungen
  • Bauherr bezahlt den amtlichen Lageplan zum Bauantrag

 

Warum sind Vermessungskosten nicht verhandelbar?

Amtliche Vermessungen sind hoheitliche Leistungen.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, um:

  • Gleichbehandlung sicherzustellen
  • Rechtsklarheit zu schaffen
  • Streitigkeiten zu vermeiden

➡️ Das sorgt für Transparenz und Planungssicherheit.

Vermessung in Ihrer Region

Für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun und Friedland gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern das Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern.

Fazit

Die häufigsten Fragen lassen sich klar beantworten:

  • Was kostet eine Vermessung?
    → Die Kosten ergeben sich verbindlich aus der VermKostVO M-V.

  • Wer bezahlt die Vermessung?
    → Der Antragsteller bzw. Eigentümer.

Wer bauen oder Eigentum rechtssicher regeln will, benötigt keine Schätzung, sondern eine amtliche Vermessung nach geltendem Recht.

Ihr Vermessungsbüro in der Region Vorpommern

Wir von Haff Vermessung unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Wir sind Ihr lokaler Ansprechpartner für alle Vermessungsfragen zwischen Strasburg, Löcknitz, Anklam und der Insel Usedom.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Auftrag stellen? Kontaktieren Sie uns für Ihr Grundstück in Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow oder Umgebung.


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