Als Vermessungsbüro Haff Vermessung stehen wir täglich im Dialog mit Eigentümern und Kommunen rund um Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Strasburg und Löcknitz. Ein wiederkehrendes Thema: Was ist der Unterschied zwischen einer Grenzfeststellung und einer Grenzanzeige?
Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist ein gesetzlich geregeltes hoheitliches Vermessungsverfahren. Ziel ist es, die Grenze eines Flurstücks eindeutig nach dem Liegenschaftskataster zu bestimmen, mit den Beteiligten vor Ort zu vergleichen und, falls gewünscht, dauerhaft zu abzumarken (z. B. durch Grenzsteine).
- Ergebnis hat Rechtskraft und wird in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
- Beteiligte Eigentümer wirken mit und erkennen den Grenzverlauf formal an.
- Besonders relevant vor Bauvorhaben, bei Grenzstreitigkeiten oder wenn die Grenzen nicht eindeutig im Gelände erkennbar sind.
- Dauerhafte Kennzeichnung durch Grenzzeichen schafft Rechtssicherheit und minimiert Risiken im Nachbarrecht.
Für Projektplaner oder Bauherren in unserer Region z.B. Pasewalk, Torgelow oder Ueckermünde bedeutet das: Volle rechtliche Absicherung – unabdingbar bei Abstandsflächen, baulichen Maßnahmen oder Grundstücksverkäufen.
Grenzanzeige
Die Grenzanzeige ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren Hier zeigen wir den Grenzverlauf vor Ort anhand der Katasterunterlagen an, ohne dass ein hoheitlicher Verwaltungsakt ausgelöst wird.
- Markierungen (z. B. Holzpflöcke, Farben) geben eine temporäre Orientierung über den Grenzverlauf.
- Das Verfahren führt nicht zur Übernahme ins Liegenschaftskataster und hat keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber Dritten.
- Kostengünstiger und schneller als eine Grenzfeststellung.
- Geeignet zur Vorab-Klarheit über die Lage bei Zaunbau, Gartenplanung oder interner Abklärung – nicht zur endgültigen Streitschlichtung.
Praxisfazit - klare Entscheidungskriterien
Die Grenzfeststellung ist das formelle Verfahren mit gesetzlicher Grundlage. Sie schafft Rechtsverbindlichkeit, wird ins Liegenschaftskataster übernommen und bietet maximale Sicherheit – zwingend bei Bauvorhaben, Streitfällen oder unklaren Grenzverläufen. Der Aufwand und die Kosten sind entsprechend höher, dafür ist das Ergebnis belastbar.
Die Grenzanzeige dient der schnellen Orientierung. Sie ist nicht rechtsverbindlich, führt zu keinem Katastereintrag und eignet sich für Vorabklärungen oder Projektabstimmungen. Geringerer Aufwand, niedrigere Kosten – aber ohne rechtliche Absicherung.
Vermessungsbüro Haff Vermessung – Ihr Partner vor Ort
Wir beraten Eigentümer und Bauherren in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Strasburg und Löcknitz kompetent bei der Wahl des geeigneten Vermessungsverfahrens. Ob rechtlich sichere Grenzfeststellung oder effiziente Grenzanzeige – wir liefern Klarheit, minimieren Risiken und optimieren Entscheidungsprozesse.