Vermessung für Bauherren
Sie planen ein Bauvorhaben und möchten sich auf eine korrekte und zuverlässige Vermessung verlassen? Als regionales Vermessungsbüro in Vorpommern begleiten wir Sie kompetent von der Planung bis zur Fertigstellung – in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Eggesin, Löcknitz, Penkun und Umgebung.
Wir erstellen den amtlichen Lageplan für Ihren Bauantrag, übernehmen die präzise Absteckung Ihres Bauvorhabens und führen die Gebäudeeinmessung nach Abschluss der Bauarbeiten durch. Bei Bedarf kümmern wir uns außerdem um die Flurstücksteilung sowie die Grenzfeststellung und sorgen so für rechtliche Klarheit auf Ihrem Grundstück. Durch den Einsatz moderner Messtechnik und unsere langjährige Erfahrung schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Ihr Bauprojekt.
Unsere Leistungen im Bereich Katastervermessung
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag GEM. § 7 ABS. 2 BAUVORLVO M-V
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist ein durch ein Vermessungsbüro erstelltes Dokument, das die genaue Lage und Ausführung eines geplanten Bauvorhabens darstellt. Er dient der Planungs- und Rechtssicherheit, beschleunigt das Baugenehmigungsverfahren und ist insbesondere erforderlich bei neue Bauvorhaben, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen notwendig. Der Lageplan wird auf Basis des Liegenschaftskatasters, örtlicher Vermessungen und den Bauunterlagen erstellt.
Was ist ein amtlicher Lageplan?
Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ist eine erforderliche Bauvorlage, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens einzureichen ist, sobald bestimmte Voraussetzungen vorliegen – beispielsweise bei Neubauten, Erweiterungen, Nutzungsänderungen, Grenzbebauungen oder beim Entstehen von Abstandsflächen bzw. Baulasten.
Grundsätzlich wird die Erstellung eines amtlichen Lageplans für jedes Bauvorhaben empfohlen, da nur ein amtlich erstellter und qualifizierter Lageplan allen Beteiligten – Bauherr, Planer, Bauamt und Genehmigungsbehörde – eine verlässliche und nachvollziehbare Grundlage bietet.
Der amtliche Lageplan enthält alle relevanten Angaben, insbesondere:
- rechtssichere Flurstücksgrenzen
- bestehende Gebäude und bauliche Anlagen und deren Art, und Höhe
- topografische Elemente, beispielsweise Straßenkanten, Einfriedungen, versiegelte Flächen, Schächte, Schieber, Böschungen usw.
- Gebäudehöhen
- maßgebende Leitungsauskünfte der Träger öffentlicher Belange (TöB) wie Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser, Telefon und Breitband
Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines amtliches Lageplans?
- Beauftragung
- Der Bauherr beauftragt einen eine öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI´in) mit der Erstellung des Lageplans.
- Vorbereitung & Vermessung
- Prüfung vorhandener Katasterunterlagen und Genauigkeiten der Flurstücksgrenzen
- Örtliche Vermessung der Grundstücksgrenzen, vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen, Topographie und Geländehöhen
- Erstellung des Lageplans
- Erstellung des amtlichen Lageplans zum Bauantrag gemäß BauVorlVO M-V.
- Eintragung des Bauprojektes auf Grundlage der Bauunterlagen vom Planer/ Architekt
- Abstimmung und Freigabe des amtlichen Lageplans
- Übergabe an Bauherrn und Behörden
- Der freigegebene Lageplan wird ausgefertigt und zusammen mit weiteren Unterlagen wie z.B. einem aktuellen Flurkartenauszug ggf. Baulastanträge an den Planer/ Architekt und Bauherren übergeben.
Welche Vorteile hat ein amtlicher Lageplan?
- Rechtssicherheit: Amtlich bestätigter Lageplan erfüllt die Anforderungen der Bauaufsicht.
- Planungssicherheit: Der Bauherr, der Architekt und die Behörde haben klare, objektive Vermessungsgrundlagen, auf die sich alle beziehen können. Alle Abstandsflächen, Nachbargrenzen und Bebauungsregeln werden berücksichtigt.
- Transparenz: Eindeutige Darstellung vom Grundstück, bestehenden Gebäuden und geplanten Bauvorhaben.
- Verfahrensbeschleunigung: Bauanträge können schneller geprüft und genehmigt werden.
- Verbindlichkeit: Lageplan ist amtlich anerkannt und Grundlage für den Genehmigungsbescheid.
Welche Gebühren fallen bei der Erstellung eines amtliches Lageplans an?
Die Kosten richten sich in der Regel nach der Vermessungskostenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Aufwand (z. B. Größe des Grundstücks, Art des Bauvorhabens)
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei amtlichen Lageplänen?
- § 7 Abs. 2 BauVorlVO M-V – regelt die Anforderungen an den Amtlichen Lageplan für Bauanträge.
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V (GeoVermG M-V) – regelt Vermessungsaufgaben und Katasterfortführung.
- Vermessungskostenverordnung M-V (VermKostVO M-V) – Grundlage der Gebühren.
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Vorgaben zu Genehmigungsverfahren, Abstandsflächen, Grenzbebauung - Baugesetzbuch (BauGB) – übergeordnete Regelungen für Bauleitplanung und Baurecht.
- Stellplatzverordnung / Garagen- und Stellplatzsatzung (gemäß LBauO M-V)
Anforderungen an die Anzahl und Lage der notwendigen Stellplätze - Nutzungsverordnung bzw. bauplanungsrechtliche Vorgaben (z. B. Bebauungsplan, BauNVO)
Festlegung der zulässigen Nutzung, Bauweise und Maß der baulichen Nutzung
- ggf. weitere technische Richtlinien, wie z. B. Erschließungs- oder Entwässerungssatzungen der Gemeinde
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Gebäudeabsteckung
Die Gebäudeabsteckung ist ein wesentlicher Schritt bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung sorgt dafür, dass die Lage Ihres geplanten Gebäudes exakt auf ihr Baugrundstück übertragen wird – rechtssicher, planungskonform und für die Bauausführung sofort nutzbar.
Grobabsteckung
Die Grobabsteckung definiert die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück und dient als Grundlage für den Tiefbau, insbesondere für den Erdaushub.
- Die Gebäudeecken werden gemäß Planung mittels Holzpflöcken markiert.
- Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt eingerichtet, um das Tiefbauunternehmen bei der Herstellung der Baugrube in der korrekten Tiefe zu unterstützen.
Feinabsteckung
Nach Abschluss der Erdarbeiten wird die Feinabsteckung durchgeführt, um die exakte Lage des Gebäudes auf Grundlage der genehmigten Bauplanung festzulegen.
- Meist erfolgt die Absteckung mittels Schnurgerüst, auf dem die Gebäudeachsen und Gebäudeecken millimetergenau durch Nägel markiert werden.
- Die Markierungen dienen als Grundlage für das Spannen von Schnüren und die Errichtung der Bodenplatte.
- Alternativ können Eisenrohre, Kegel oder Pfähle mit Nägeln als Markierungen verwendet werden.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zur Erstabsteckung bietet das Vermessungsbüro Haff Vermessung weitere Vermessungsleistungen für jeden Baufortschritt:
- Grob- und Feinabsteckungen
- Achsabsteckungen
- Wandabsteckungen
- Meterrisse
- Baubegleitende Montageabsteckungen
Diese Leistungen sichern die exakte Umsetzung der Bauplanung und bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Projektabschluss.
Wie ist der Ablauf einer Gebäudeabsteckung?
- Beratung & Planung
Abstimmung des Bauvorhabens, Umfang der Absteckung sowie der Termine. - Grobabsteckung
Markierung der Gebäudeecken auf dem Grundstück, Einrichtung von Höhenbezugspunkten für den Tiefbau. - Feinabsteckung
Absteckung der Gebäudeachsen und -ecken, Einrichtung von Schnurgerüsten oder alternativen Markierungen. - Baubegleitende Absteckungen
Bei Bedarf, Durchführung weiterer Absteckungen während der Bauausführung (Wände, Achsen, Meterrisse, Montagepunkte). - Übergabe & Dokumentation
Übergabe der Absteckriss an Bauherren und Bauunternehmen.
Welche Vorteile hat eine Gebäudeabsteckung?
- Rechtssicherheit: Übereinstimmung mit genehmigter Bauplanung und Bauantrag
- Fehlerreduktion: Millimetergenaue Absteckungen verhindern Bauabweichungen
- Effiziente Bauausführung: Grundlage für Tiefbau, Bodenplatte und Montage
- Flexibilität: Baubegleitende Absteckungen und zusätzliche Vermessungsleistungen für alle Bauphasen
Welche Kosten entstehen bei einer Gebäudeabsteckung?
Die Kosten für die Gebäudeabsteckung hängen ab von der Art und Größe des Gebäudes, Komplexität der Bauplanung, Art der Absteckung und Zusätzlichen Leistungen wie Achsabsteckungen, Meterrisse oder Wandabsteckungen ab.
Wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Angebot für die Absteckung Ihres Bauprojekts.
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Gebäudeeinmessung gem. § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V
Die Gebäudeeinmessung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Vermessungsverfahren zur Erfassung neu errichteter oder veränderter Gebäude. Ziel ist die genaue Darstellung des Bauwerks im Liegenschaftskataster und damit die Schaffung von Rechtssicherheit für Eigentümer, Behörden und Planer. Sie dient unter anderem als Grundlage für Planung, Besteuerung, Dokumentation und Grundstücksbewertung.
Was ist eine Gebäudeeinmessung?
Wird auf einem Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet oder in seinem Grundriss wesentlich verändert, ist nach der Fertigstellung eine amtliche Gebäudeeinmessung erforderlich. Diese Vermessung dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters bzw. der Liegenschaftskarte und stellt sicher, dass alle baulichen Anlagen korrekt, vollständig und rechtssicher erfasst werden.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Eigentümer und Erbbauberechtigte eine gesetzliche Einmessungspflicht für alle Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert wurden.
Was passiert, wenn die Einmessung nicht erfolgt?
Kommt der Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der zuständige Landkreis/ Katasteramt die Einmessung anordnen und zur Durchführung auffordern.
Sie haben ein solches Schreiben erhalten?
Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt, wir übernehmen für Sie alle notwendigen Vermessungsarbeiten und kümmern uns um Ihre Gebäudeeinmessung.
Wie läuft eine Gebäudeeinmessung ab?
- Anlass
- Ein neues Gebäude wird errichtet oder ein bestehendes Bauwerk im Grundriss wesentlich verändert.
- Der Eigentümer wird vom Katasteramt zur Gebäudeeinmessung aufgefordert.
- Beauftragung
- Der Eigentümer beauftragt einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI’in) mit der Durchführung.
- Vermessung vor Ort
- Es werden die Lage des Gebäudes mit Grundstücksbezug, die Gebäudeform mit Höhe und die Nutzung des Gebäudes ermittelt.
- Datenaufbereitung
- Die Messergebnisse werden ausgewertet und die Vermessungsunterlagen zur Übernahme erstellt.
- Katasterfortführung
- Die Daten werden an das zuständige Katasteramt übermittelt.
- Das Gebäude wird in das ALKIS übernommen und erscheint damit auch in amtlichen Karten und Auszügen.
- Mitteilung
- Der Eigentümer erhält einen Nachweis über die Gebäudeeinmessung
Welche Vorteile hat eine Gebäudeeinmessung?
- Rechtssicherheit: Exakte und amtlich bestätigte Darstellung der Gebäude im Kataster.
- Pflichterfüllung: Die Einmessung ist gesetzlich vorgeschrieben – ihre Durchführung schützt vor Ordnungsmaßnahmen.
- Grundlage für Planung: Wichtig für Bauleitplanung, Kataster- und Stadtentwicklung sowie Wertermittlungen.
- Transparenz: Gebäude sind jederzeit eindeutig im Kataster nachweisbar.
- Aktualität: Sicherstellung, dass das Liegenschaftskataster den tatsächlichen Bestand wiederspiegelt.
Welche Gebühren fallen bei einer Gebäudeeinmessung an?
- Die Kosten sind in der Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V) geregelt.
- Die Gebühren richten sich nach:
- dem Gebäudewert
Beispielrechnung für eine Gebäudeeinmessung Wohnhaus:
Berechnungsgrundlage
| Gebäudewert | 300.000€ |
Gebührenberechnung
| Kategorie 40.000€ – 500.000€ | 1.030,00€ |
| Summe | 1.030,00€ |
| 19% Umsatzsteuer | 195,70€ |
| Gesamtbetrag | 1.225,70€ |
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei der Gebäudeeinmessung?
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V (GeoVermG M-V) – verpflichtet Eigentümer zur Einmessung (§ 7, § 29).
- Vermessungskostenverordnung M-V (VermKostVO M-V) – regelt die Gebühren.
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V)
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Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung sorgt für Klarheit und Sicherheit rund um Ihr Grundstück. Oft ist der genaue Verlauf von Grenzen nicht mehr eindeutig nachvollziehbar – etwa nach Eigentumswechseln oder vor geplanten Baumaßnahmen. Durch eine amtliche Vermessung werden die Grenzpunkte zuverlässig ermittelt, dokumentiert und dauerhaft sichtbar gemacht. So erhalten Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihre Vorhaben und vermeiden mögliche Konflikte mit Nachbarn.
Was ist eine Grenzfeststellung?
Nicht immer ist der tatsächliche Verlauf von Grundstücksgrenzen (Flurstücksgrenzen) Grenzpunkten (Grenzsteinen) in der Örtlichkeit bekannt. Insbesondere bei Eigentumswechseln kann das Wissen um die genaue Lage der Grenze verloren gehen. Eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung durch ein Vermessungsbüro schafft Klarheit, macht die Grenzen vor Ort sichtbar und sorgt für Rechtssicherheit. Dadurch lassen sich Konflikte zwischen Grundstückseigentümern vermeiden.
Während bei der Grenzfeststellung alte Grenzpunkte neu ermittelt und dauerhaft markiert und festgestellt werden, handelt es sich bei der Grenzwiederherstellung um die erneute Kennzeichnung bereits festgestellter Grenzpunkte, die nicht mehr auffindbar oder beschädigt sind. Beide Verfahren basieren auf den Nachweisen des Liegenschaftskatasters und erfolgen in unserem Unternehmen durch die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp (ÖbVI’in).
Typische Gründe für eine Grenzfeststellung sind:
- Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen Nachbarn über den Grenzverlauf,
- Bauvorhaben, bei denen eine exakte Grenzlage erforderlich ist (z. B. Errichtung von Einfriedungen, Gebäuden, Anbauten, Grenzbebauungen),
- Vorbereitung von Grundstückskäufen oder -verkäufen
- Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.
Mit der Grenzfeststellung wird der amtlich richtige Grenzverlauf verbindlich nachgewiesen.
Wie ist der Ablauf einer Grenzfeststellung?
- Antragstellung
- Der Eigentümer oder ein Berechtigter stellen einen Antrag z.B. bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI´in)
- Prüfung der Katasterunterlagen
- Der/ die ÖbVI´in wertet die vorhandenen Katasterdaten früherer Vermessungen und Urkunden aus.
- Örtliche Vermessung
- Die Grenzpunkte werden aufgesucht, überprüft und falls erforderlich, durch amtliche Grenzzeichen (z. B. Grenzsteine, Nägel) abgemarkt.
- Grenztermin mit Anhörung der beteiligten Eigentümer
- Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden schriftlich zum Grenztermin eingeladen.
- Beim Grenztermin werden den beteiligten Grundstückseigentümern die Ergebnisse der Vermessung vor Ort bekannt gegeben und in der Grenzniederschrift dokumentiert. Den Beteiligten wird hierbei die Möglichkeit gegeben sich zum Verfahren zu äußern und ggf. offene Fragen zu klären.
- Grenzniederschrift
- Der/ die ÖbVI´in fertigt eine Grenzniederschrift und die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung an. Diese Unterlagen werden den beteiligten Grundstückseigentümern postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugestellt. Nach eintreten der Rechtskraft (1 Monat nach Bekanntgabe oder bei Rechtsmittelverzicht aller Beteiligten) werden die Unterlagen dem Katasteramt zur Fortführung übergeben.
- Katasterfortführung
- Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen und fortgeführt.
- Dem Antragsteller der Vermessung bzw. dem Kostenträger geht die Fortführungsmitteilung für die Übernahme der Messung durch das Katasteramt postalisch zu.
- Damit ist der festgestellte Grenzverlauf amtlich und verbindlich dokumentiert.
Welche Vorteile hat eine Grenzfeststellung?
- Rechtssicherheit: Eindeutig festgestellte Grenzen verhindern Konflikte zwischen Nachbarn.
- Eigentumsschutz: Die Abgrenzung der Grundstücksfläche ist amtlich beurkundet.
- Planungssicherheit: Klarheit über Grenzverlauf vor Bauvorhaben oder Grundstücksgeschäften.
- Abmarkung: Grenzzeichen machen die Grenzen dauerhaft sichtbar.
- Langfristige Gültigkeit: Einmal festgestellte Grenzen gelten dauerhaft und sind jederzeit nachweisbar.
Welche Gebühren fallen bei einer Grenzfeststellung an?
- der Anzahl der betroffenen Grenzpunkte,
- dem Bodenwert des Grundstücks,
- dem Umfang der Abmarkungen.
Berechnungsgrundlage
| Anzahl der Festzustellenden Grenzpunkte | 2 St. |
| Bodenrichtwert (Grundstücksmarktbericht) | 30€/m² |
Gebührenberechnung
| Teilgebühr A | 1430,00€ |
| Teilgebühr B | 670,00€ |
| Abmarkung | 34,00€ |
| Summe | 2.134,00€ |
| 19% Umsatzsteuer | 405,46€ |
| Gesamtbetrag | 2.539,46€ |
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei der Grenzfeststellung?
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V (GeoVermG M-V) – insbesondere §§ 29 ff. (Grenzfeststellung und Abmarkung).
- Vermessungskostenverordnung M-V (VermKostVO M-V) – regelt die Gebührenhöhe.
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V)
- Grundbuchordnung (GBO) – gewährleistet die Abstimmung zwischen Kataster und Grundbuch.
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Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung, auch Grenzattest genannt, bestätigt, dass ein Gebäude auf dem zuständigen Flurstück errichtet wurde und keine Grenzüberschreitungen oder Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften vorliegen. Sie wird häufig im Rahmen der Beantragung einer Gebäudeeinmessung oder bei Finanzierungsangelegenheiten wie Kreditvergaben von Banken oder Versicherungen benötigt.
Was ist eine Grenzbescheinigung?
Die Grenzbescheinigung dient der rechtlichen Absicherung von Eigentümern, Banken, Versicherungen und Behörden. Sie wird erstellt, um nachzuweisen, dass ein Gebäude korrekt innerhalb der Flurstücksgrenzen errichtet wurde.
Leistungen im Rahmen der Grenzbescheinigung:
- Prüfung der Lage des Gebäudes im Verhältnis zu den Flurstücksgrenzen
- Bestätigung, dass keine Grenzverletzungen oder baurechtlichen Verstöße vorliegen
- Erstellung eines schriftlichen Grenzattests zur Vorlage bei Banken, Versicherungen oder Behörden
- Digitale oder analoge Bereitstellung der Bescheinigung für offizielle Zwecke
Wie ist der Ablauf bei einer Grenzbescheinigung?
- Anlass & Anfrage
- Beantragung einer Grenzbescheinigung
- Datenaufnahme & Prüfung
- Sichtung von Katasterunterlagen, Flurstücksgrenzen und Genehmigungsplänen
- Vermessung der Gebäudelage in Relation zu den Flurstücksgrenzen
- Erstellung der Bescheinigung
- Auswertung der Messdaten
- Ausstellung des Grenzbescheids als amtliches Dokument
- Übergabe
- Übergabe der Grenzbescheinigung in digitaler und/oder analoger Form an den Auftraggeber
Welche Vorteile hat eine Grenzbescheinigung?
- Rechtssicherheit: Nachweis der korrekten Lage des Gebäudes auf dem Grundstück
- Unterstützung bei Finanzierungen: Anerkanntes Dokument für Banken und Versicherungen
- Planungssicherheit: Vermeidung von Konflikten mit Nachbarn und Behörden
Welche Kosten entstehen für eine Grenzbescheinigung?
Die Kosten sind in der Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V) geregelt.
Wir beraten Sie gerne und erstellen ein Angebot für Ihre Grenzbescheinigung.
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Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung von Flurstücken ermöglicht die rechtssichere Aufteilung eines Grundstücks in mehrere eigenständige Bereiche – beispielsweise zur Veräußerung, Bebauung oder Erbauseinandersetzung. Dabei werden neue Grenzen durch eine amtliche Vermessung präzise festgelegt, vermarkt und im Liegenschaftskataster dokumentiert. So entstehen rechtlich anerkannte und eindeutig definierte Flurstücke.
Mit einer fachgerechten Teilungsvermessung schaffen Sie klare Eigentumsverhältnisse und eine verlässliche Grundlage für zukünftige Planungen oder Verträge. Als erfahrenes Vermessungsbüro begleiten wir Sie professionell durch den gesamten Prozess.
Was ist eine Teilungsvermessung?
Die Teilung eines Grundstücks auch Flurstücksteilung oder Zerlegungsvermessung genannt, ist ein entscheidender Schritt bei der Schaffung neuer Grundstückseinheiten und der Anpassung an rechtliche, wirtschaftliche oder bauliche Anforderungen. Sie ermöglicht beispielsweise die Veräußerung einer Teilfläche, die Bildung eigenständiger Baugrundstücke oder die geordnete Abwicklung von Erb- und Eigentumsangelegenheiten.
Teilungsvermessung oder Sonderung
- Teilungsvermessung mit örtlicher Vermessung
Dabei werden die neuen Grenzen vor Ort ermittelt, geprüft und, soweit erforderlich abgemarkt. - Sonderung (Teilungsvermessung ohne örtliche Vermessung)
In bestimmten Fällen kann die Zerlegung ohne Vermessungsarbeiten vor Ort erfolgen. Hierbei erfolgt die Flurstücksbildung ausschließlich anhand vorhandener Unterlagen, ohne Überprüfung oder Abmarkung der Grenzen. Die Sonderung ist nur zulässig, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Zweifel am im Kataster nachgewiesenen Grenzverlauf besteht.
In Mecklenburg-Vorpommern dient die Teilungsvermessung insbesondere bei:
- Kauf oder Verkauf von Teilflächen,
- Aufteilung von Grundstücken für Baugebiete oder Erschließungsmaßnahmen,
- Grundstücksregelungen im Erbfall,
- Vorbereitung von Finanzierungen (z. B. wenn Banken Teilflächen beleihen).
Damit ist die Teilungsvermessung ein unverzichtbares Instrument, um Eigentumsverhältnisse klar und rechtssicher zu gestalten.
Wie ist der Ablauf einer Teilungsvermessung?
- Antragstellung
- Der Eigentümer oder ein Berechtigter stellen einen Antrag z.B. bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI´in)
- Prüfung der Katasterunterlagen
- Der/ die ÖbVI´in wertet die vorhandenen Katasterdaten früherer Vermessungen und Urkunden aus.
- Örtliche Vermessung
- Die Grenzpunkte werden aufgesucht, überprüft und falls erforderlich, durch amtliche Grenzzeichen (z. B. Grenzsteine, Nägel) abgemarkt.
- Grenztermin mit Anhörung der beteiligten Eigentümer
- Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden schriftlich zum Grenztermin eingeladen.
- Beim Grenztermin werden den beteiligten Grundstückseigentümern die Ergebnisse der Vermessung vor Ort bekannt gegeben und in der Grenzniederschrift dokumentiert. Den Beteiligten wird hierbei die Möglichkeit gegeben sich zum Verfahren zu äußern und ggf. offene Fragen zu klären.
- Grenzniederschrift
- Der/ die ÖbVI´in fertigt eine Grenzniederschrift und die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung an. Diese Unterlagen werden den beteiligten Grundstückseigentümern postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugestellt. Nach eintreten der Rechtskraft (1 Monat nach Bekanntgabe oder bei Rechtsmittelverzicht aller Beteiligten) werden die Unterlagen dem Katasteramt zur Fortführung übergeben.
- Katasterfortführung
- Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen und fortgeführt.
- Dem Antragsteller der Vermessung bzw. dem Kostenträger geht die Fortführungsmitteilung für die Übernahme der Messung durch das Katasteramt postalisch zu.
- Damit ist der festgestellte Grenzverlauf amtlich und verbindlich dokumentiert.
Welche Vorteile hat eine Teilungsvermessung?
Die Durchführung einer Teilungsvermessung bietet zahlreiche Vorteile:
- Rechtssicherheit: Nur durch die amtliche Vermessung entstehen rechtsverbindliche Grundstücksgrenzen.
- Eigentumsschutz: Klare Abgrenzung der Grundstücke verhindert Streitigkeiten mit Nachbarn.
- Planungssicherheit: Neue Flurstücke sind Grundlage für Bebauungspläne, Erschließungsmaßnahmen und Wertermittlungen.
- Grundstücksverkehr: Erst durch die Teilungsvermessung können Teilflächen verkauft, verschenkt oder mit Hypotheken belastet werden.
- Langfristige Beständigkeit: Einmal ins Kataster übernommene Grenzen bleiben dauerhaft gültig und sind jederzeit nachweisbar.
Welche Gebühren fallen bei einer Teilungsvermessung an?
- der Größe des zu bildenden Flurstücks (Trennstück)
- der Anzahl der neu entstehenden Flurstücke
- dem Bodenwert (ggf. Verkehrswert),
- sowie der Anzahl neu festgestellter und abgemarkter Grenzpunkte.
Beispielrechnung für eine Teilungsvermessung 1.000m²:
Berechnungsgrundlage
| Größe des zu teilenden Flurstücks | 1.000m² |
| Bodenrichtwert (Grundstücksmarktbericht) | 30€/m² |
Gebührenberechnung
| Grundgebühr | 3.120,00€ |
| Abmarkung | 34,00€ |
| Summe | 3.154,00€ |
| 19% Umsatzsteuer | 599,26€ |
| Gesamtbetrag | 3.753,29€ |
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei der Teilungsvermessung?
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V (GeoVermG M-V) – insbesondere §§ 29 ff. (Grenzfeststellung und Abmarkung).
- Vermessungskostenverordnung M-V (VermKostVO M-V) – regelt die Gebührenhöhe.
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V)
- Grundbuchordnung (GBO) – gewährleistet die Abstimmung zwischen Kataster und Grundbuch.
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Warum Haff Vermessung?
Mit über 28 Jahren Erfahrung, moderner Messtechnik und fundiertem Fachwissen stehen wir für Präzision, Neutralität und Vertrauen.
Als erfahrenes Vermessungsbüro sind wir in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in den Regionen Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow, Löcknitz, Strasburg und Anklam, für Sie tätig.
Haff Vermessung – Ihr Partner für Kataster- und Grundstücksvermessung in Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtig zu wissen
Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Vermessung.
Was macht ein Vermessungsbüro eigentlich?
Ein Vermessungsbüro führt präzise Messungen von Grundstücken, Gebäuden, Straßen und Geländen durch. Die gesammelten Daten werden genutzt, um exakte Pläne zu erstellen, Grenzen zu dokumentieren oder Bauvorhaben vorzubereiten. Vermessungsbüros arbeiten eng mit Bauherren, Architekten und Behörden zusammen, damit die Planungen rechtlich abgesichert sind und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Was ist eine Katastervermessung?
Bei einer Katastervermessung werden Grundstücksgrenzen genau vermessen und amtlich dokumentiert. Diese Vermessung ist rechtlich verbindlich und wird beim Katasteramt hinterlegt. Sie dient dazu, die genaue Lage und Größe eines Grundstücks festzustellen, Grenzkonflikte zu vermeiden und das Grundbuch korrekt zu führen. Für Grundstücksteilungen oder Neubauten ist sie oft erforderlich.
Wann brauche ich eine Vermessung?
Eine Vermessung wird in verschiedenen Situationen notwendig, zum Beispiel:
- Wenn Sie ein neues Haus oder einen Anbau planen,
- Bei Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn,
- Wenn ein Grundstück geteilt oder verkauft werden soll,
- Für den Bauantrag, da Behörden exakte Lagepläne verlangen.
Sie sorgt dafür, dass alle Daten korrekt und rechtlich anerkannt sind.
Wer darf Katastervermessungen durchführen?
Amtliche Katastervermessungen dürfen neben Katasterämtern nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchführen. Diese Fachleute haben die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und rechtliche Befugnis, Grenzen verbindlich zu vermessen und die Ergebnisse beim Katasteramt einzureichen. Vermessungen von Privatpersonen oder Firmen ohne Zulassung sind rechtlich nicht bindend.
Was kostet eine Katastervermessung in MV?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Grundstücksgröße, Lage, Art der Vermessung und Aufwand. In Mecklenburg-Vorpommern gelten dafür die Regelungen der Vermessungskostenordnung. Ein kleines Grundstück kann oft günstiger vermessen werden, bei größeren oder schwer zugänglichen Flächen steigen die Kosten entsprechend. Wir erstellen für jeden Auftrag ein individuelles und transparentes Angebot, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.
Wie lange dauert eine Vermessung?
Die eigentliche Messung vor Ort dauert in der Regel nur wenige Stunden, kann aber je nach Grundstücksgröße oder Gelände variieren. Danach müssen die Daten bearbeitet, geprüft und an das Katasteramt übermittelt werden. Insgesamt kann der gesamte Prozess – je nach Behörde und Aufwand – mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand, damit Sie planen können.
Muss ich bei der Vermessung anwesend sein?
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie persönlich anwesend sind. Allerdings kann Ihre Anwesenheit hilfreich sein, um offene Fragen direkt vor Ort zu klären, den Verlauf der Grenzpunkte zu besprechen oder eventuelle Besonderheiten Ihres Grundstücks zu erläutern. So stellen wir sicher, dass die Vermessung genau Ihren Vorstellungen entspricht.
Was passiert, wenn die Grenze unklar oder falsch ist?
Wenn Grundstücksgrenzen unklar sind oder von alten Unterlagen abweichen, führen wir eine Grenzwiederherstellung durch. Dabei prüfen wir alle amtlichen Dokumente, vermessen das Gelände und markieren die Grenze wieder korrekt. Anschließend werden die Ergebnisse beim Katasteramt eingetragen, sodass die Grenze rechtlich abgesichert ist und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Übernimmt jemand die Vermessung für meinen Bauantrag?
Ja. Vermessungsbüros erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Bauantrag, wie z. B. Lagepläne, Flurpläne oder Abmarkungspläne. Wir stimmen die Pläne bei Bedarf direkt mit dem Bauamt ab, damit Sie die Genehmigung zügig erhalten. So haben Sie einen Ansprechpartner für die komplette Vermessungsseite Ihres Bauprojekts.
Wie kann ich einen Vermessungsauftrag erteilen?
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular beauftragen. Wir vereinbaren einen Termin, prüfen die Unterlagen und beraten Sie kostenlos zu Ablauf, benötigten Unterlagen und den voraussichtlichen Kosten. Danach erstellen wir ein verbindliches Angebot und führen die Vermessung professionell durch.
Wo ist Haff Vermessung im Einsatz?
Regional verwurzelt – bundesweit im Einsatz. Unser Büro ist in Mecklenburg-Vorpommern fest etabliert, insbesondere in den Regionen Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg und Anklam. Gleichzeitig sind wir für ingenieurtechnische Vermessungen im gesamten Bundesgebiet tätig.