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]]>Bei Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Grenzstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mitwirkung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) gesetzlich verankert. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung mit Sitz in 17309 Jatznick führt diese hoheitlichen Aufgaben im südlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie in den angrenzenden Regionen durch.
Als Beliehene des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten wir die Rechtssicherheit Ihrer Grundstücksdaten und sorgen für die korrekte Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Die Tätigkeiten eines Vermessungsbüros in MV sind durch das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (GeoVermG M-V) klar definiert. Unser Büro in Jatznick deckt das gesamte Spektrum der amtlichen und technischen Vermessung ab.
1. Die Gebäudeeinmessungspflicht (§ 28 GeoVermG M-V)
Nach Abschluss eines Bauvorhabens (Neubau oder Grundrissveränderung) sind Eigentümer verpflichtet, die Einmessung des Gebäudes zu veranlassen. Diese dient der Aktualität der Liegenschaftskarte. Wir führen diese Einmessungen fachgerecht durch und übermitteln die Daten direkt an die zuständigen Katasterbehörden, beispielsweise in Greifswald.
2. Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag
Für die Erteilung einer Baugenehmigung fordern die Bauaufsichtsbehörden (z. B. in Pasewalk) einen amtlichen Lageplan. Dieser enthält neben den Katasterdaten auch Informationen über Topographie, Baulasten und die geplante Bebauung unter Berücksichtigung der Abstandsflächen.
3. Grenzfeststellung und Grenzanzeige
Unklarheiten über den Grenzverlauf können durch eine amtliche Grenzanzeige oder eine formelle Grenzfeststellung beseitigt werden. Dies schafft Planungssicherheit für Bauvorhaben oder beim Errichten von Einfriedungen.
4. Teilungsvermessung
Die Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Flurstücke ist eine hoheitliche Aufgabe. Eine Teilungsvermessung ist immer dann erforderlich, wenn Teilflächen veräußert, belastet oder baulich unterschiedlich genutzt werden sollen. Im Rahmen eines Grenztermins werden die neuen Grenzen vor Ort festgelegt, abmarkiert und den Beteiligten bekannt gegeben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Liegenschaftskatasters und die anschließende Eintragung im Grundbuch.
5.. Absteckung und Schnurgerüst (Bauvermessung)
Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist die präzise Übertragung der Planung in die Örtlichkeit unerlässlich.
Grobabsteckung: Hierbei werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes für den Erdaushub markiert.
Feinabsteckung / Schnurgerüst: Nach dem Erdaushub erfolgt die zentimetergenaue Absteckung der Außenkanten auf das Schnurgerüst. Dies stellt sicher, dass das Gebäude exakt an der genehmigten Position und unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen errichtet wird. Über die Feinabsteckung wird eine amtliche Bescheinigung zur Vorlage beim Bauamt erstellt.
Durch unseren Standort in 17309 Jatznick bieten wir eine zeitnahe Betreuung für den südlichen Bereich von Vorpommern-Greifswald. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere folgende Orte und deren Umland:
Pasewalk (Amt Uecker-Randow-Tal)
Strasburg (Uckermark)
Torgelow und Eggesin
Ueckermünde und die Gemeinden am Stettiner Haff
Anklam und Ducherow
Die räumliche Nähe ermöglicht eine fundierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und eine zeitnahe Abwicklung der Außentermine vor Ort.
Die Vergütung für amtliche Vermessungsleistungen ist in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich geregelt. Die Vermessungskostenordnung (VermKostVO M-V) stellt sicher, dass für die gleichen Leistungen landesweit einheitliche Gebühren erhoben werden. Dies garantiert eine objektive und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch alle zugelassenen Vermessungsstellen.
Für fachliche Rückfragen zu Ihrem Bauvorhaben oder zur Klärung von Grenzfragen steht Ihnen unser Team in Jatznick gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Beratung hilft, die notwendigen Vermessungsschritte optimal in Ihren Zeitplan zu integrieren.
Haff Vermessung Straße der Einheit 7 17309 Jatznick
Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 039741 80467
Kostenschätzung anfordern
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]]>Informationen für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun, Friedland und Mecklenburg Vorpommern.
Wer in Vorpommern-Greifswald bauen, ein Grundstück teilen oder Grenzen klären möchte, sucht meist nach klaren Antworten auf zwei Fragen:
Was kostet eine Vermessung?
Wer bezahlt die Vermessung?
Die Antworten sind eindeutig geregelt – und nicht Verhandlungssache.
Die Kosten für amtliche Vermessungsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich festgelegt.
Grundlage ist die Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V).
Das bedeutet:
Die Gebühren richten sich nach:
Pflicht nach Neubau oder baulicher Veränderung.
Das Gebäude wird ins amtliche Liegenschaftskataster eingetragen.
???? Kosten:
abhängig vom Gebäudewert
Erforderlich bei unklaren oder strittigen Grundstücksgrenzen.
???? Kosten:
abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert
Notwendig bei Grundstücksteilung für Kauf, Verkauf oder Bebauung.
???? Kosten:
abhängig von Bodenrichtwert, Flurstücksfläche, Anzahl der neuen Flurstücke
Voraussetzung für Baugenehmigung.
???? Kosten:
abhängig vom Bauvorhaben.
Grundsatz:
Die Vermessung bezahlt immer der Antragsteller.
Konkret:
Amtliche Vermessungen sind hoheitliche Leistungen.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, um:
Das sorgt für Transparenz und Planungssicherheit.
Für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun und Friedland gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern das Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern.
Die häufigsten Fragen lassen sich klar beantworten:
Was kostet eine Vermessung?
→ Die Kosten ergeben sich verbindlich aus der VermKostVO M-V.
Wer bezahlt die Vermessung?
→ Der Antragsteller bzw. Eigentümer.
Wer bauen oder Eigentum rechtssicher regeln will, benötigt keine Schätzung, sondern eine amtliche Vermessung nach geltendem Recht.
Wir von Haff Vermessung unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Wir sind Ihr lokaler Ansprechpartner für alle Vermessungsfragen zwischen Strasburg, Löcknitz, Anklam und der Insel Usedom.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Auftrag stellen? Kontaktieren Sie uns für Ihr Grundstück in Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow oder Umgebung.
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]]>Der Beitrag Was kostet eine Grenzfeststellung und wer muss sie bezahlen? erschien zuerst auf Haff Vermessung – Vermessungsbüro & ÖbVI K. Schwarzkopp.
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]]>Der Beitrag Grenzfeststellung vs. Grenzanzeige – Vermessungsleistung erklärt erschien zuerst auf Haff Vermessung – Vermessungsbüro & ÖbVI K. Schwarzkopp.
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]]>Der Beitrag Was ist ein Schnurgerüst und warum benötige ich ein Vermessungsbüro? erschien zuerst auf Haff Vermessung – Vermessungsbüro & ÖbVI K. Schwarzkopp.
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]]>Der Beitrag Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)? erschien zuerst auf Haff Vermessung – Vermessungsbüro & ÖbVI K. Schwarzkopp.
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