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Vermessung von Batteriespeichern und Infrastruktur in MV

Die Energiewende braucht Platz – und vor allem Präzision. Ob moderne Batteriespeicher BESS oder großflächige Energieparks: Jedes erfolgreiche Projekt startet mit einer exakten Datengrundlage. Haff Vermessung ist Ihr spezialisierter Partner für Katastervermessungen u. Ingenieurvermessungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. 

📐 Von der Planung bis zur Genehmigung: Alles aus einer Hand
Ein Infrastrukturprojekt im Bereich der erneuerbaren Energien erfordert höchste Genauigkeit. Wir begleiten Sie von der ersten Grenzziehung bis zur finalen Dokumentation.

📍 Rechtssicherheit durch Grenzfeststellung & Teilung

Bevor Investitionen fließen, muss die Grundstückssituation zweifelsfrei geklärt sein.

  • Wir übernehmen die Grenzfeststellung von Flurstücksgrenzen. 
  • Teilungsvermessung zum Grunderwerb und Notarvertrag

Damit schaffen wir die rechtssichere Basis für den Erfolg des Projektes. 

📋 Planungsgrundlage: Entwurfsvermessung & Lageplan

Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ist unverzichtbar für eine schnelle Genehmigung. Durch unsere präzise Entwurfsvermessung erhalten Planer und Architekten alle relevanten Gelände- und Höhendaten, die für die Platzierung von Batteriespeichern und Trafostationen nötig sind.

⚡ Bauphase: Absteckung & Kabeltrassen

Wenn die Bauphase beginnt, sorgen unsere Vermessungsingenieure für die zentimetergenaue Absteckung vor Ort. Besonders bei der Verlegung von Kabeltrassen ist eine exakte Einmessung entscheidend, um spätere Kollisionen zu vermeiden und die Betriebssicherheit zu garantieren.

📑 Dokumentation: Bestandsvermessung & Pläne

Nach Projektabschluss sichern wir das Ergebnis. Durch eine detaillierte Bestandsvermessung erstellen wir hochwertige Bestandspläne, die den tatsächlichen Bauzustand (As-Built) perfekt dokumentieren.

🗺 Ihr Vermesser vor Ort – In Ihrer Region zu Hause

Kurze Wege und lokale Expertise zeichnen uns aus. Haff Vermessung betreut Projekte z.B. in folgenden Regionen:

  • Vorpommern-Greifswald: Pasewalk, Torgelow, Anklam, Greifswald
  • Mecklenburgische Seenplatte: Neubrandenburg, Demmin, Malchin
  • Zentral-MV & Norden: Rostock, Stralsund, Güstrow, Teterow
  • Brandenburg: Prenzlau und Umgebung

Ihr Partner vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern

Warum in die Ferne schweifen? Als regionales Vermessungsbüro kennen wir die Besonderheiten zwischen Ostseeküste und Seenplatte. Wir kombinieren 30 Jahre Erfahrung mit modernster Technik, erfahrenden Mitarbeitern sowie lokaler Expertise.

Haff Vermessung

Wir geben Energieprojekte in MV den richtigen Standpunkt.

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Ihr Vermessungspartner für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern https://haff-vermessung.de/ihr-vermessungspartner-fuer-windparks-in-mecklenburg-vorpommern/ Thu, 26 Mar 2026 06:59:12 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=3359 Präzision für die Energiewende: Ihr Vermessungspartner für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern Die Energiewende in Norddeutschland ist ein Mammutprojekt – und wir sind von Anfang an dabei. Seit über 20 Jahren begleitet unser Vermessungsbüro den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus. Mit dieser Erfahrung sind wir der vertrauenswürdige Partner für die größten Akteure der Branche. […]

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Präzision für die Energiewende: Ihr Vermessungspartner für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern

Die Energiewende in Norddeutschland ist ein Mammutprojekt – und wir sind von Anfang an dabei. Seit über 20 Jahren begleitet unser Vermessungsbüro den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus. Mit dieser Erfahrung sind wir der vertrauenswürdige Partner für die größten Akteure der Branche.

Ob in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder direkt in den Zentren wie Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald – wir liefern die zentimetergenauen Daten für Ihren Projekterfolg.

 

🏆 Über 20 Jahre Erfahrung für die Großen der Branche
Vertrauen wächst durch Präzision. Wir sind stolz darauf, seit zwei Jahrzehnten die Projekte der Marktführer messtechnisch zu betreuen. Zu unseren langjährigen Auftraggebern zählen:

  • RWE Renewables, Vattenfall, EWE, Enertrag
  • wpd, UKA, Windprojekt, Voss Energy
  • Eurowind, Alterric, Juwi, E.EN, VSB
  • … und viele weitere Projektierer und Energieversorger.

🏗 Phase 1: Planung & Genehmigung

Jeder Windpark beginnt mit einer rechtssicheren Grundlage. Wir erstellen die Basis für Ihre BImSchG-Genehmigungsverfahren.

  • Entwurfsvermessung: Detaillierte Planungsgrundlagen für das Windpark-Layout.

  • Amtliche Lagepläne: Erstellung aller Unterlagen für den Bauantrag.

  • Grenzfeststellung & Grenzuntersuchung: Klärung von Eigentumsverhältnissen für Pacht- und Abstandsflächen.

🚜 Phase 2: Baubegleitende Vermessung

Wenn die Umsetzung beginnt, sorgen wir für die exakte Positionierung der Infrastruktur.

  • Absteckung von Zuwegungen & Kranstellflächen: Optimale Trassenführung für Schwerlasttransporte.

  • Fundamentabsteckung: Millimetergenaue Positionierung der WEA-Achsen.

  • Kontrollmessungen: Überprüfung der Ankerkörbe und Fundamente (Soll-Ist-Vergleich).

  • Koordinatenübergabe: Digitale Übergabe der exakten Einbaukoordinaten an die Bauleitung.

🏠 Phase 3: Gesetzliche Einmessung & Bestandsdokumentation

Nach der Errichtung der Anlagen greifen gesetzliche Pflichten und die finale Abrechnungsgrundlage.

  • Gesetzliche Gebäudeeinmessung: Gemäß § 28 GeoVermG M-V bzw. den entsprechenden Landesgesetzen ist die Einmessung der neu errichteten Anlagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters zwingend erforderlich.

  • Bestandsdokumentation Wege & Flächen: Exaktes Aufmaß der tatsächlich gebauten Wege und Stellflächen als Grundlage für die Bauabrechnung und den Endbestand.

  • Aufmaß von Immissionsorten: Präzise Erfassung von Immissionsorten (z.B. Wohnhäuser) zur Programmierung der Abschattungsmodule und Einhaltung des Schallschutzes vor Inbetriebnahme.

⚡ Phase 4: Kabeltrassen & Netzanschluss

Der Weg zum Netzanschluss ist oft komplex. Wir übernehmen die vollständige Vermessung.

  • Trassenplanung & Ausführungsplanung: Detailplanung der Leitungsverläufe inklusive Einholung von Leitungsauskünften (TöB).

  • Trassenplanung & Ausführungsplanung: Detailplanung der Leitungsverläufe inklusive Einholung von Leitungsauskünften (TöB).

  • Absteckung & Trassierung: Absteckung von Trassenachsen, Flurstücksgrenzen, Fremdleitungen zur Bauausführung

  • Bestandsdokumentation: Digitale Erfassung der verlegten Kabeltrassen für den dauerhaften Betrieb.

🔋 Phase 5: Umspannwerke & BESS

Moderne Windparks benötigen leistungsstarke Knotenpunkte und Speicher.

  • Umspannwerke: Wir bieten alle Vermessungsleistungen zur Planung, Genehmigung, Bauausführung u. Dokumentation an.

  • BESS (Battery Energy Storage Systems): Vermessungstechnische Betreuung Ihrer Batteriespeicher-Projekte.

🌱 Phase 6: Ausgleichs- & Ersatzmaßnahmen (Umweltvermessung)

Ein Windpark steht nie isoliert. Wir unterstützen Sie dabei, die ökologischen Auflagen exakt umzusetzen und zu dokumentieren.

  • Entwurfsvermessung & Absteckung: Planung und Markierung von Flächen für Aufforstungen, Blühstreifen oder Renaturierungsprojekten.

  • Artenschutz-Aufmaß: Präzise Verortung von Horsten und Biotopen zur Einhaltung der Schutzabstände.

  • Bestandsdokumentation: Finale Erfassung der Ausgleichsmaßnahmen für die Genehmigungsbehörden.

Ihr Partner vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern

Warum in die Ferne schweifen? Als regionales Vermessungsbüro kennen wir die Besonderheiten zwischen Ostseeküste und Seenplatte. Wir kombinieren 20 Jahre Erfahrung mit modernster Technik, erfahrenden Mitarbeitern sowie lokaler Expertise.

Haff Vermessung

Wir geben der Windkraft in MV den richtigen Standpunkt.

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Amtliche Vermessung im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Ihr ÖbVI in Jatznick https://haff-vermessung.de/amtliche-vermessung-im-landkreis-vorpommern-greifswald-ihr-oebvi-in-jatznick/ Thu, 05 Feb 2026 06:25:17 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=3260 Amtliche Vermessung im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Ihr ÖbVI in Jatznick Bei Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Grenzstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mitwirkung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) gesetzlich verankert. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung mit Sitz in 17309 Jatznick führt diese hoheitlichen Aufgaben im südlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie in den angrenzenden Regionen durch. Als Beliehene des Landes […]

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Amtliche Vermessung im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Ihr ÖbVI in Jatznick

Bei Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Grenzstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mitwirkung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) gesetzlich verankert. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung mit Sitz in 17309 Jatznick führt diese hoheitlichen Aufgaben im südlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie in den angrenzenden Regionen durch.

Als Beliehene des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten wir die Rechtssicherheit Ihrer Grundstücksdaten und sorgen für die korrekte Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenfelder

Die Tätigkeiten eines Vermessungsbüros in MV sind durch das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (GeoVermG M-V) klar definiert. Unser Büro in Jatznick deckt das gesamte Spektrum der amtlichen und technischen Vermessung ab.

1. Die Gebäudeeinmessungspflicht (§ 28 GeoVermG M-V)

Nach Abschluss eines Bauvorhabens (Neubau oder Grundrissveränderung) sind Eigentümer verpflichtet, die Einmessung des Gebäudes zu veranlassen. Diese dient der Aktualität der Liegenschaftskarte. Wir führen diese Einmessungen fachgerecht durch und übermitteln die Daten direkt an die zuständigen Katasterbehörden, beispielsweise in Greifswald.

2. Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag

Für die Erteilung einer Baugenehmigung fordern die Bauaufsichtsbehörden (z. B. in Pasewalk) einen amtlichen Lageplan. Dieser enthält neben den Katasterdaten auch Informationen über Topographie, Baulasten und die geplante Bebauung unter Berücksichtigung der Abstandsflächen.

3. Grenzfeststellung und Grenzanzeige

Unklarheiten über den Grenzverlauf können durch eine amtliche Grenzanzeige oder eine formelle Grenzfeststellung beseitigt werden. Dies schafft Planungssicherheit für Bauvorhaben oder beim Errichten von Einfriedungen.

4. Teilungsvermessung

Die Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Flurstücke ist eine hoheitliche Aufgabe. Eine Teilungsvermessung ist immer dann erforderlich, wenn Teilflächen veräußert, belastet oder baulich unterschiedlich genutzt werden sollen. Im Rahmen eines Grenztermins werden die neuen Grenzen vor Ort festgelegt, abmarkiert und den Beteiligten bekannt gegeben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Liegenschaftskatasters und die anschließende Eintragung im Grundbuch.

5.. Absteckung und Schnurgerüst (Bauvermessung)

Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist die präzise Übertragung der Planung in die Örtlichkeit unerlässlich.

Grobabsteckung: Hierbei werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes für den Erdaushub markiert.

Feinabsteckung / Schnurgerüst: Nach dem Erdaushub erfolgt die zentimetergenaue Absteckung der Außenkanten auf das Schnurgerüst. Dies stellt sicher, dass das Gebäude exakt an der genehmigten Position und unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen errichtet wird. Über die Feinabsteckung wird eine amtliche Bescheinigung zur Vorlage beim Bauamt erstellt.

Von Jatznick bis zum Stettiner Haff

Durch unseren Standort in 17309 Jatznick bieten wir eine zeitnahe Betreuung für den südlichen Bereich von Vorpommern-Greifswald. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere folgende Orte und deren Umland:

  • Pasewalk (Amt Uecker-Randow-Tal)

  • Strasburg (Uckermark)

  • Torgelow und Eggesin

  • Ueckermünde und die Gemeinden am Stettiner Haff

  • Anklam und Ducherow

Die räumliche Nähe ermöglicht eine fundierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und eine zeitnahe Abwicklung der Außentermine vor Ort.

Transparente Gebührenstruktur in MV

Die Vergütung für amtliche Vermessungsleistungen ist in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich geregelt. Die Vermessungskostenordnung (VermKostVO M-V) stellt sicher, dass für die gleichen Leistungen landesweit einheitliche Gebühren erhoben werden. Dies garantiert eine objektive und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch alle zugelassenen Vermessungsstellen.

Kontakt und Beratung

Für fachliche Rückfragen zu Ihrem Bauvorhaben oder zur Klärung von Grenzfragen steht Ihnen unser Team in Jatznick gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Beratung hilft, die notwendigen Vermessungsschritte optimal in Ihren Zeitplan zu integrieren.

Haff Vermessung Straße der Einheit 7 17309 Jatznick


Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 039741 80467


Kostenschätzung anfordern

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Was kostet eine Vermessung? https://haff-vermessung.de/was-kostet-eine-vermessung/ Wed, 04 Feb 2026 05:56:12 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=3245 Was kostet eine Vermessung? Wer bezahlt die Vermessung? Informationen für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun, Friedland und Mecklenburg Vorpommern. Wer in Vorpommern-Greifswald bauen, ein Grundstück teilen oder Grenzen klären möchte, sucht meist nach klaren Antworten auf zwei Fragen: Was kostet eine Vermessung? Wer bezahlt die Vermessung? Die Antworten sind eindeutig geregelt – und nicht […]

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Was kostet eine Vermessung? Wer bezahlt die Vermessung?

Informationen für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun, Friedland und Mecklenburg Vorpommern.

Wer in Vorpommern-Greifswald bauen, ein Grundstück teilen oder Grenzen klären möchte, sucht meist nach klaren Antworten auf zwei Fragen:

  • Was kostet eine Vermessung?

  • Wer bezahlt die Vermessung?

Die Antworten sind eindeutig geregelt – und nicht Verhandlungssache.

Was kostet eine Vermessung?

Die Kosten für amtliche Vermessungsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich festgelegt.
Grundlage ist die Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V).

➡ Das bedeutet:

  • keine freien Preise
  • keine Rabatte
  • keine Pauschalen „nach Gefühl“

 

➡ Die Gebühren richten sich nach:

  • Art der Vermessung
  • Grundstücks- oder Gebäudewert
  • Umfang und Aufwand der Arbeiten

Typische Vermessungsleistungen und Kostenrahmen

Gebäudeeinmessung – Kosten

Pflicht nach Neubau oder baulicher Veränderung.
Das Gebäude wird ins amtliche Liegenschaftskataster eingetragen.

???? Kosten:
abhängig vom Gebäudewert


Grenzfeststellung – Kosten

Erforderlich bei unklaren oder strittigen Grundstücksgrenzen.

???? Kosten:
abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert


Teilungsvermessung – Kosten

Notwendig bei Grundstücksteilung für Kauf, Verkauf oder Bebauung.

???? Kosten:
abhängig von Bodenrichtwert, Flurstücksfläche, Anzahl der neuen Flurstücke


Amtlicher Lageplan zum Bauantrag – Kosten

Voraussetzung für Baugenehmigung.

???? Kosten:
abhängig vom Bauvorhaben.

Wer bezahlt die Vermessung?

Grundsatz:
➡ Die Vermessung bezahlt immer der Antragsteller.

Konkret:

  • Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer bezahlt die Gebäudeeinmessung
  • Grundstückseigentümer (Veräußerer) oder Käufer (Erwerber) bezahlt Teilungsvermessungen
  • Bauherr bezahlt den amtlichen Lageplan zum Bauantrag

 

Warum sind Vermessungskosten nicht verhandelbar?

Amtliche Vermessungen sind hoheitliche Leistungen.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, um:

  • Gleichbehandlung sicherzustellen
  • Rechtsklarheit zu schaffen
  • Streitigkeiten zu vermeiden

➡ Das sorgt für Transparenz und Planungssicherheit.

Vermessung in Ihrer Region

Für Pasewalk, Anklam, Ueckermünde, Strasburg, Löcknitz, Penkun und Friedland gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern das Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern.

Fazit

Die häufigsten Fragen lassen sich klar beantworten:

  • Was kostet eine Vermessung?
    → Die Kosten ergeben sich verbindlich aus der VermKostVO M-V.

  • Wer bezahlt die Vermessung?
    → Der Antragsteller bzw. Eigentümer.

Wer bauen oder Eigentum rechtssicher regeln will, benötigt keine Schätzung, sondern eine amtliche Vermessung nach geltendem Recht.

Ihr Vermessungsbüro in der Region Vorpommern

Wir von Haff Vermessung unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Wir sind Ihr lokaler Ansprechpartner für alle Vermessungsfragen zwischen Strasburg, Löcknitz, Anklam und der Insel Usedom.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Auftrag stellen? Kontaktieren Sie uns für Ihr Grundstück in Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow oder Umgebung.


Kontakt aufnehmen

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Gebäudeeinmessung Vorpommern-Greifswald | Haff Vermessung https://haff-vermessung.de/gebaeudeeinmessungspflicht-in-mecklenburg-vorpommern-was-jetzt-zu-tun-ist/ Sat, 24 Jan 2026 08:29:52 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=351 Post vom Katasteramt? Alles, was Sie zur Gebäudeeinmessung in Vorpommern-Greifswald wissen müssen Ob in den Städten Pasewalk, Anklam und Torgelow oder in den Regionen rund um Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg und die Insel Usedom – viele Hausbesitzer im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhalten derzeit Post vom Katasteramt. Wir von Haff Vermessung erklären Ihnen, was jetzt zu tun ist. […]

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Post vom Katasteramt? Alles, was Sie zur Gebäudeeinmessung in Vorpommern-Greifswald wissen müssen

Ob in den Städten Pasewalk, Anklam und Torgelow oder in den Regionen rund um Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg und die Insel Usedom – viele Hausbesitzer im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhalten derzeit Post vom Katasteramt. Wir von Haff Vermessung erklären Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Warum habe ich eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht gemäß § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V eine gesetzliche Verpflichtung, jedes neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude einmessen zu lassen. Das Katasteramt (mit Sitz in Anklam und Außenstellen in Pasewalk) gleicht regelmäßig Luftbilder mit der amtlichen Liegenschaftskarte ab. Werden in Orten wie Löcknitz oder Strasburg Gebäude entdeckt, die noch nicht im Kataster geführt werden, versendet das Amt die Aufforderung zur Einmessung.

Gilt die Pflicht auch für Garagen, Carports oder Gartenhäuser?

Ja, grundsätzlich sind alle Gebäude einmessungspflichtig, die eine gewisse Beständigkeit haben. Egal ob Ihr Bauvorhaben in Ueckermünde oder auf Usedom liegt, die Pflicht gilt oft für:

  • Wohnhäuser.
  • Garagen und Carports (über 30 m² Grundfläche).
  • Gartenhäuser und massive Schuppen.
  • Gewerbliche Hallen, z. B. in den Gewerbegebieten von Torgelow oder Pasewalk.

„Ich habe doch schon Lagepläne vom Bauantrag – reicht das nicht?“

Nein. Ein Lageplan zum Bauantrag zeigt nur das geplante Vorhaben. Die Gebäudeeinmessung findet nach der Fertigstellung statt und dokumentiert die tatsächliche Lage auf Ihrem Grundstück in Vorpommern. Nur so ist eine rechtssichere Fortführung der Liegenschaftskarte gewährleistet, was besonders bei Immobilienverkäufen auf Usedom oder in Anklam wichtig ist.

Was kostet die Gebäudeeinmessung in MV?

Die Kosten sind gesetzlich in der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) festgelegt. Sie sind bei jedem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) und beim Katasteramt im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald un M-V gleich. Die Gebühr richtet sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes.

Tipp: Wenn wir bereits für den Lageplan oder die Absteckung bei Ihnen vor Ort waren, können Gebührenermäßigungen von 10% gewährt werden.

Wer darf die Einmessung durchführen?

Sie haben die Wahl: Entweder beauftragen Sie das zuständige Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wie unser Team von Haff Vermessung. Wir sind als regionaler Partner schnell bei Ihnen in Ueckermünde, Torgelow, Pasewalk, Anklam, Löcknitz, Strasburg oder auf Usedom.

Was passiert, wenn ich die Aufforderung ignoriere?

Die Einmessungspflicht verjährt nicht. Wenn Sie der Aufforderung des Amtes (z.B. aus Anklam) nicht nachkommen, kann die Vermessung von Amts wegen kostenpflichtig veranlassen werden. Zudem kann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Ihr Vermessungsbüro in der Region Vorpommern

Wir von Haff Vermessung unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Wir sind Ihr lokaler Ansprechpartner für alle Vermessungsfragen zwischen Strasburg, Löcknitz, Anklam und der Insel Usedom.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Auftrag stellen? Kontaktieren Sie uns für Ihr Grundstück in Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow oder Umgebung.

[Link: Jetzt Kontakt aufnehmen / Vermessungsantrag für Vorpommern-Greifswald]

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Was kostet eine Grenzfeststellung und wer muss sie bezahlen? https://haff-vermessung.de/was-kostet-eine-grenzfeststellung-und-wer-muss-sie-bezahlen/ Fri, 16 Jan 2026 06:55:35 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=3098 Kurzfazit Die Kosten bzw. Gebühren für eine Grenzfeststellung sind kein Pauschalbetrag, sondern werden nach landesrechtlicher Gebührenordnung (VermKostVO M-V) berechnet. Maßgebend sind die Anzahl der Grenzpunkte und der  Bodenrichtwert. Die Kosten trägt in der Regel der Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller der Vermessung. Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen, darunter die Grenzfeststellung, verbindlich in […]

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Kurzfazit

Die Kosten bzw. Gebühren für eine Grenzfeststellung sind kein Pauschalbetrag, sondern werden nach landesrechtlicher Gebührenordnung (VermKostVO M-V) berechnet. Maßgebend sind die Anzahl der Grenzpunkte und der  Bodenrichtwert. Die Kosten trägt in der Regel der Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller der Vermessung.

Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen, darunter die Grenzfeststellung, verbindlich in der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) geregelt. Die Abrechnung erfolgt nach objektbezogenen Parametern, nicht pauschal.

➡ Entscheidende Faktoren für die Kosten:

  • Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte
  • Bodenwert des Grundstücks
  • Umfang der Abmarkung (Setzung von Grenzsteinen)

 

Beispielrechnung für Grenzfeststellung 2 Grenzpunkte:

Berechnungsgrundlage

Anzahl der Festzustellenden Grenzpunkte2 St.
Bodenrichtwert (Grundstücksmarktbericht)30€/m²

Gebührenberechnung

Teilgebühr A1430,00€
Teilgebühr B670,00€
Abmarkung34,00€
Summe2.134,00€
19% Umsatzsteuer405,46€
Gesamtbetrag2.539,46€

Wichtig: Diese Werte dienen nur zur Orientierung; eine verbindliche Kostenschätzung ist immer individuell über den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das zuständige Katasteramt zu erstellen.

Wer bezahlt die Vermessung?

  • Antragsteller trägt vorrangig die Kosten: Derjenige, der den Antrag auf Grenzfeststellung stellt, trägt in der Praxis die Vermessungsgebühren und Bearbeitungskosten.
  • Gemeinsame Grundstückseigentümer: Bei mehreren Eigentümern an einem Grenzverlauf wird häufig intern vereinbart, die Gebühren anteilig zu teilen. So lassen sich Konflikte und langwierige Nachforderungs-Situationen vermeiden.
  • Bei Streitfragen: Wenn die Grenzfeststellung zur Streitklärung zwischen Nachbarn dient, empfiehlt sich eine klare vertragliche Kostenvereinbarung vor Beauftragung.

Sie benötigen eine Grenzfeststellung?

Sie planen einen Zaun zu errichten, ein Bauvorhaben umzusetzen oder stehen vor dem Kauf eines Grundstücks in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde oder Strasburg? Dann ist eine Grenzfeststellung mitunter die unverzichtbare Grundlage für Rechtssicherheit und Planungsklarheit.

Das Vermessungsbüro Haff Vermessung begleitet Sie dabei. Frau Schwarzkopp, öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, berät Sie persönlich und zielorientiert. 

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Grenzfeststellung vs. Grenzanzeige – Vermessungsleistung erklärt https://haff-vermessung.de/grenzfeststellung-vs-grenzanzeige-vermessungsleistung-erklaert/ Fri, 12 Dec 2025 15:46:54 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=2907 Als Vermessungsbüro Haff Vermessung stehen wir täglich im Dialog mit Eigentümern und Kommunen rund um Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Strasburg und Löcknitz. Ein wiederkehrendes Thema: Was ist der Unterschied zwischen einer Grenzfeststellung und einer Grenzanzeige? Grenzfeststellung   Die Grenzfeststellung ist ein gesetzlich geregeltes hoheitliches Vermessungsverfahren. Ziel ist es, die Grenze eines Flurstücks eindeutig nach dem […]

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Als Vermessungsbüro Haff Vermessung stehen wir täglich im Dialog mit Eigentümern und Kommunen rund um Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Strasburg und Löcknitz. Ein wiederkehrendes Thema: Was ist der Unterschied zwischen einer Grenzfeststellung und einer Grenzanzeige?

Grenzfeststellung

 

Die Grenzfeststellung ist ein gesetzlich geregeltes hoheitliches Vermessungsverfahren. Ziel ist es, die Grenze eines Flurstücks eindeutig nach dem Liegenschaftskataster zu bestimmen, mit den Beteiligten vor Ort zu vergleichen und, falls gewünscht, dauerhaft zu abzumarken (z. B. durch Grenzsteine).

  • Ergebnis hat Rechtskraft und wird in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
  • Beteiligte Eigentümer wirken mit und erkennen den Grenzverlauf formal an.
  • Besonders relevant vor Bauvorhaben, bei Grenzstreitigkeiten oder wenn die Grenzen nicht eindeutig im Gelände erkennbar sind.
  • Dauerhafte Kennzeichnung durch Grenzzeichen schafft Rechtssicherheit und minimiert Risiken im Nachbarrecht.

Für Projektplaner oder Bauherren in unserer Region z.B. Pasewalk, Torgelow oder Ueckermünde bedeutet das: Volle rechtliche Absicherung – unabdingbar bei Abstandsflächen, baulichen Maßnahmen oder Grundstücksverkäufen.

Grenzanzeige

Die Grenzanzeige ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren Hier zeigen wir den Grenzverlauf vor Ort anhand der Katasterunterlagen an, ohne dass ein hoheitlicher Verwaltungsakt ausgelöst wird.

  • Markierungen (z. B. Holzpflöcke, Farben) geben eine temporäre Orientierung über den Grenzverlauf.
  • Das Verfahren führt nicht zur Übernahme ins Liegenschaftskataster und hat keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber Dritten.
  • Kostengünstiger und schneller als eine Grenzfeststellung.
  • Geeignet zur Vorab-Klarheit über die Lage bei Zaunbau, Gartenplanung oder interner Abklärung – nicht zur endgültigen Streitschlichtung.

Praxisfazit - klare Entscheidungskriterien

Die Grenzfeststellung ist das formelle Verfahren mit gesetzlicher Grundlage. Sie schafft Rechtsverbindlichkeit, wird ins Liegenschaftskataster übernommen und bietet maximale Sicherheit – zwingend bei Bauvorhaben, Streitfällen oder unklaren Grenzverläufen. Der Aufwand und die Kosten sind entsprechend höher, dafür ist das Ergebnis belastbar.

Die Grenzanzeige dient der schnellen Orientierung. Sie ist nicht rechtsverbindlich, führt zu keinem Katastereintrag und eignet sich für Vorabklärungen oder Projektabstimmungen. Geringerer Aufwand, niedrigere Kosten – aber ohne rechtliche Absicherung.

Vermessungsbüro Haff Vermessung – Ihr Partner vor Ort

Wir beraten Eigentümer und Bauherren in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Strasburg und Löcknitz kompetent bei der Wahl des geeigneten Vermessungsverfahrens. Ob rechtlich sichere Grenzfeststellung oder effiziente Grenzanzeige – wir liefern Klarheit, minimieren Risiken und optimieren Entscheidungsprozesse.

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Was ist ein Schnurgerüst und warum benötige ich ein Vermessungsbüro? https://haff-vermessung.de/was-ist-ein-schnurgeruest-und-warum-benoetige-ich-ein-vermessungsbuero/ Thu, 11 Dec 2025 16:02:46 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=2805 Gebäudeabsteckungen wichtige Grundlage für das ???? Bauvorhaben Ein Schnurgerüst ist die präzise und dauerhaft nachvollziehbare Übertragung der Gebäudeplanung auf das Baugrundstück. Es markiert die exakten Außenkanten des künftigen Hauses und bildet damit die verbindliche Grundlage für Fundament, Mauerwerk und alle Folgeschritte. Für Bauherren aus z.B. Jatznick, Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz und Anklam ist das Schnurgerüst […]

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Gebäudeabsteckungen wichtige Grundlage für das 🏡 Bauvorhaben

Ein Schnurgerüst ist die präzise und dauerhaft nachvollziehbare Übertragung der Gebäudeplanung auf das Baugrundstück. Es markiert die exakten Außenkanten des künftigen Hauses und bildet damit die verbindliche Grundlage für Fundament, Mauerwerk und alle Folgeschritte. Für Bauherren aus z.B. Jatznick, Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz und Anklam ist das Schnurgerüst der erste Meilenstein: Hier wird aus Zeichnungen ein greifbarer Bauanfang – sauber, exakt und verlässlich angelegt durch das Vermessungsbüro Haff Vermessung.

Warum ist ein Schnurgerüst so wichtig?

Das Schnurgerüst definiert die maßgebliche Lage und Geometrie des Gebäudes im Gelände.
Damit stehen folgende Punkte fest:

✔ Exakte und rechtssichere Position im Grundstück und zu den Flurstücksgrenzen 

✔ Einhaltung der Baugenehmigung

✔ Außenfluchten und Achsbezüge

✔ Verbindliche Höhenlage für Bodenplatte und Rohbau

Ein Schnurgerüst verhindert Lagefehler, Grenzverletzungen und unnötige Nacharbeiten – ein zentraler Faktor für reibungslose Bauabläufe in der gesamten Region Uecker-Randow und Vorpommern-Greifswald.

Warum übernimmt ein Vermessungsbüro diese Aufgabe?

Weil die Absteckung eines Wohngebäudes ingenieurtechnische Präzision verlangt.
Das Vermesungsbüro Haff Vermessung aus Jatznick liefert dabei die erforderliche Genauigkeit und Rechtssicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick:

✔ Millimetergenaue Absteckung nach genehmigter Planung

✔ Verlässliche Höhenfestlegung, auf die alle Gewerke aufbauen können

✔ Kontrolle

✔ Dokumentation, die für Bauherrschaft und Behörden belastbar ist

⭐ Ob Bauvorhaben in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz oder Anklam – Bauunternehmen und Bauherren verlassen sich auf präzise Absteckungen, weil sie die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt sind!

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Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)? https://haff-vermessung.de/was-ist-der-bau-turbo-%c2%a7-246e-baugb/ Mon, 29 Sep 2025 08:50:45 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=1 Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)? Der § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) ist eine neue, befristete Sonderregelung, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll besonders den Wohnungsbau beschleunigen: Kommunen können mit ihrer Zustimmung von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Ziele und Vorteile Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Ein Bebauungsplan ist in einigen […]

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Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)?

Der § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) ist eine neue, befristete Sonderregelung, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll besonders den Wohnungsbau beschleunigen: Kommunen können mit ihrer Zustimmung von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen.

Ziele und Vorteile

  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Ein Bebauungsplan ist in einigen Fällen nicht mehr notwendig, wenn die Kommune zustimmt.
  • Mehr Flexibilität bei Wohngebäuden: Es können neue Wohnbauten errichtet, bestehende Gebäude umgenutzt oder aufgestockt werden, um Wohnraum zu schaffen.
  • Nutzung von Innenentwicklungspotenzial: Vor allem in dicht bebauten oder „angespannten“ Wohnungsmärkten soll der Bau-Turbo helfen, vorhandene Flächen effizienter zu nutzen.
  • Soziale Infrastruktur möglich: Auch Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Läden, die den Bewohnern dienen, können unter bestimmten Bedingungen realisiert werden.

Kritik & Risiken

  • Es gibt Bedenken, dass durch den Bau-Turbo städtische Fehlentwicklungen entstehen könnten – etwa mehr Bau an ungeeigneten Standorten.
  • Es besteht das Risiko von Spekulation, wenn Investoren Projekte sehr schnell umsetzen, ohne genug Rücksicht auf Stadtstruktur oder Infrastruktur zu nehmen.
  • Nicht alle Verbände sehen den Turbo positiv: Manche fordern z. B. verbindliche Verpflichtungen zu sozialem Wohnungsbau bei Anwendung von § 246e.
  • Die Ermessensspielräume der Kommunen könnten unterschiedlich genutzt werden – nicht immer ist klar, wann genau eine Abweichung „erforderlich“ ist.

Fazit

Der § 246e BauGB („Bau-Turbo“)” ist ein ambitioniertes Instrument, um den dringend benötigten Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Er bietet neue Möglichkeiten für Wohnungsunternehmen und Städte, schneller und flexibler zu bauen. Gleichzeitig bleibt er nicht vollkommen regulierungsfrei – öffentliche Interessen, Nachbarn und baurechtliche Mindeststandards müssen weiterhin berücksichtigt werden.

Da die Regelung auf fünf Jahre (bis 2030) befristet ist und als „Experimentierklausel“ gedacht ist, wird genau beobachtet werden, wie effektiv und verantwortungsvoll er eingesetzt wird.

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