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Post vom Katasteramt? Alles, was Sie zur Gebäudeeinmessung in Vorpommern-Greifswald wissen müssen

Ob in den Städten Pasewalk, Anklam und Torgelow oder in den Regionen rund um Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg und die Insel Usedom – viele Hausbesitzer im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhalten derzeit Post vom Katasteramt. Wir von Haff Vermessung erklären Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Warum habe ich eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht gemäß § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V eine gesetzliche Verpflichtung, jedes neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude einmessen zu lassen. Das Katasteramt (mit Sitz in Anklam und Außenstellen in Pasewalk) gleicht regelmäßig Luftbilder mit der amtlichen Liegenschaftskarte ab. Werden in Orten wie Löcknitz oder Strasburg Gebäude entdeckt, die noch nicht im Kataster geführt werden, versendet das Amt die Aufforderung zur Einmessung.

Gilt die Pflicht auch für Garagen, Carports oder Gartenhäuser?

Ja, grundsätzlich sind alle Gebäude einmessungspflichtig, die eine gewisse Beständigkeit haben. Egal ob Ihr Bauvorhaben in Ueckermünde oder auf Usedom liegt, die Pflicht gilt oft für:

  • Wohnhäuser.
  • Garagen und Carports (über 30 m² Grundfläche).
  • Gartenhäuser und massive Schuppen.
  • Gewerbliche Hallen, z. B. in den Gewerbegebieten von Torgelow oder Pasewalk.

„Ich habe doch schon Lagepläne vom Bauantrag – reicht das nicht?“

Nein. Ein Lageplan zum Bauantrag zeigt nur das geplante Vorhaben. Die Gebäudeeinmessung findet nach der Fertigstellung statt und dokumentiert die tatsächliche Lage auf Ihrem Grundstück in Vorpommern. Nur so ist eine rechtssichere Fortführung der Liegenschaftskarte gewährleistet, was besonders bei Immobilienverkäufen auf Usedom oder in Anklam wichtig ist.

Was kostet die Gebäudeeinmessung in MV?

Die Kosten sind gesetzlich in der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) festgelegt. Sie sind bei jedem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) und beim Katasteramt im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald un M-V gleich. Die Gebühr richtet sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes.

Tipp: Wenn wir bereits für den Lageplan oder die Absteckung bei Ihnen vor Ort waren, können Gebührenermäßigungen von 10% gewährt werden.

Wer darf die Einmessung durchführen?

Sie haben die Wahl: Entweder beauftragen Sie das zuständige Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wie unser Team von Haff Vermessung. Wir sind als regionaler Partner schnell bei Ihnen in Ueckermünde, Torgelow, Pasewalk, Anklam, Löcknitz, Strasburg oder auf Usedom.

Was passiert, wenn ich die Aufforderung ignoriere?

Die Einmessungspflicht verjährt nicht. Wenn Sie der Aufforderung des Amtes (z.B. aus Anklam) nicht nachkommen, kann die Vermessung von Amts wegen kostenpflichtig veranlassen werden. Zudem kann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Ihr Vermessungsbüro in der Region Vorpommern

Wir von Haff Vermessung unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Wir sind Ihr lokaler Ansprechpartner für alle Vermessungsfragen zwischen Strasburg, Löcknitz, Anklam und der Insel Usedom.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Auftrag stellen? Kontaktieren Sie uns für Ihr Grundstück in Pasewalk, Ueckermünde, Torgelow oder Umgebung.

[Link: Jetzt Kontakt aufnehmen / Vermessungsantrag für Vorpommern-Greifswald]

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Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)? https://haff-vermessung.de/was-ist-der-bau-turbo-%c2%a7-246e-baugb/ Mon, 29 Sep 2025 08:50:45 +0000 https://haff-vermessung.de/?p=1 Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)? Der § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) ist eine neue, befristete Sonderregelung, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll besonders den Wohnungsbau beschleunigen: Kommunen können mit ihrer Zustimmung von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Ziele und Vorteile Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Ein Bebauungsplan ist in einigen […]

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Was ist der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB)?

Der § 246e im Baugesetzbuch (BauGB) ist eine neue, befristete Sonderregelung, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll besonders den Wohnungsbau beschleunigen: Kommunen können mit ihrer Zustimmung von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen.

Ziele und Vorteile

  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Ein Bebauungsplan ist in einigen Fällen nicht mehr notwendig, wenn die Kommune zustimmt.
  • Mehr Flexibilität bei Wohngebäuden: Es können neue Wohnbauten errichtet, bestehende Gebäude umgenutzt oder aufgestockt werden, um Wohnraum zu schaffen.
  • Nutzung von Innenentwicklungspotenzial: Vor allem in dicht bebauten oder „angespannten“ Wohnungsmärkten soll der Bau-Turbo helfen, vorhandene Flächen effizienter zu nutzen.
  • Soziale Infrastruktur möglich: Auch Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Läden, die den Bewohnern dienen, können unter bestimmten Bedingungen realisiert werden.

Kritik & Risiken

  • Es gibt Bedenken, dass durch den Bau-Turbo städtische Fehlentwicklungen entstehen könnten – etwa mehr Bau an ungeeigneten Standorten.
  • Es besteht das Risiko von Spekulation, wenn Investoren Projekte sehr schnell umsetzen, ohne genug Rücksicht auf Stadtstruktur oder Infrastruktur zu nehmen.
  • Nicht alle Verbände sehen den Turbo positiv: Manche fordern z. B. verbindliche Verpflichtungen zu sozialem Wohnungsbau bei Anwendung von § 246e.
  • Die Ermessensspielräume der Kommunen könnten unterschiedlich genutzt werden – nicht immer ist klar, wann genau eine Abweichung „erforderlich“ ist.

Fazit

Der § 246e BauGB („Bau-Turbo“)” ist ein ambitioniertes Instrument, um den dringend benötigten Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Er bietet neue Möglichkeiten für Wohnungsunternehmen und Städte, schneller und flexibler zu bauen. Gleichzeitig bleibt er nicht vollkommen regulierungsfrei – öffentliche Interessen, Nachbarn und baurechtliche Mindeststandards müssen weiterhin berücksichtigt werden.

Da die Regelung auf fünf Jahre (bis 2030) befristet ist und als „Experimentierklausel“ gedacht ist, wird genau beobachtet werden, wie effektiv und verantwortungsvoll er eingesetzt wird.

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